Mit der Miete im Rückstand – was tun?
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Interview mit Alexander Falkenberg, Forderungsmanagement der GSG OLDENBURG

  • 17. November 2023 | Lisa Knoll
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Wenn am Monatsende das Konto leer ist, kann schnell ein Zahlungsrückstand bei Miete und Nebenkosten entstehen. Alexander Falkenberg vom Forderungsmanagement der GSG OLDENBURG erklärt, wie Mieterinnen und Mieter in solchen Fällen richtig und rechtzeitig handeln können. Das Ziel seiner täglichen Arbeit: helfen und beraten – vorurteilsfrei und auf Augenhöhe.

GSG Online Alexander Falkenberg

Herr Falkenberg, Sie haben gut 20 Jahre Erfahrung im Forderungsmanagement und sind seit Januar 2020 bei der GSG in diesem Bereich tätig. Womit genau haben Sie täglich zu tun?

Alexander Falkenberg:
Ich werde immer dann tätig, wenn unsere Mieterinnen und Mieter mit der Zahlung ihrer Miete in Rückstand geraten. Zunächst einmal versende ich Zahlungserinnerungen, im nächsten Schritt melde ich mich telefonisch bei ihnen, um die Ursachen in Erfahrung zu bringen. Außerdem mache ich Hausbesuche, um mit den Mieterinnen und Mietern persönlich zu sprechen. Wichtig ist es mir, zuallererst ein Vertrauensverhältnis schaffen, denn letztlich legen die Mieterinnen und Mieter mir, einer für sie fremden Person, ihre Finanzen offen. Erst wenn ich Einnahmen und Ausgaben überblicken kann, kann ich Lösungswege aufzeigen.

Welche Lösungen gibt es denn im Falle eines Zahlungsrückstands?

Falkenberg: In manchen Fällen ist es schon mit einer Änderung im Zahlungsrhythmus getan, etwa, weil jemand durch einen Jobwechsel nun erst zum Monatsende Gehalt bekommt statt zur Monatsmitte. Wenn wir das Fälligkeitsdatum der Miete darauf anpassen, ist den Betroffenen schon geholfen. Ratenzahlungen sind ebenfalls möglich. Auch staatliche Hilfen wie Wohngeld können eine Option sein, werden aber von den Mieterinnen und Mietern oftmals gar nicht in Erwägung gezogen.

Wohngeld kurz erklärt

Das Wohngeld ist ein monatlicher Zuschuss zu den Mietkosten. Der Antrag dafür kann bei der Wohngeldbehörde der Stadt Oldenburg gestellt werden. Der Wohngeld-Plus-Rechner der Bundesregierung gibt eine erste Orientierung, ob Wohngeldanspruch besteht.

Woran liegt das?

Falkenberg: Manche Menschen haben Hemmungen, eine finanzielle Unterstützung zu beantragen. Andere wissen nicht einmal, dass sie Anspruch darauf haben, oder sind mit den vielen Anträgen und den damit verbundenen Fristen und Anforderungen schlichtweg überfordert. Ich kann zwar niemanden bei Behördengängen begleiten, aber immerhin aufzeigen, welche Schritte nötig sind. Ich arbeite außerdem eng mit Ole Krug, unserem Sozialarbeiter hier im Haus, zusammen und empfehle auch externe Anlaufstellen, die weiterhelfen können, wie etwa die Schuldnerberatung des Paritätischen Wohlfahrtsverbands.

Die Hemmschwelle, die eigene finanzielle Notlage offenzulegen, ist bei vielen Betroffenen sicherlich recht hoch. Wie können Sie ihnen Mut machen?

Falkenberg: Zunächst einmal braucht sich niemand dafür schämen, in einen finanziellen Engpass zu geraten. Das passiert viel mehr Menschen, als man denkt. Viele Mieterinnen und Mieter glauben, dass sie ein Einzelfall sind, über den alle reden. Das ist überhaupt nicht so. Ich habe seit vielen Jahren Tag für Tag mit genau solchen „Einzelfällen“ zu tun und werde am Ende des Tages ganz bestimmt nicht schlecht über eine individuelle Person denken. Ich möchte helfen.

Hilfen in der Krise

Die gestiegenen Energiekosten machen vielen Menschen zu schaffen. Dabei gibt es Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Hier nennen wir die wichtigsten Angebote.

Kommen denn Mieterinnen und Mieter auch von sich aus auf Sie zu?

Falkenberg: Ja, und das finde ich sehr erfreulich. Viele melden sich vorsorglich bei mir, sobald sie merken, dass sich ihre Lebenssituation und damit auch der finanzielle Spielraum ändert – etwa durch einen Jobverlust oder die Trennung vom Partner.

Gibt es auch Fälle, in denen Sie nicht mehr helfen können?

Falkenberg: Ja, ganz vereinzelt haben wir das schon. Wenn der Mieter sich lange Zeit gar nicht meldet, auf keinerlei Kontaktversuche reagiert oder sich nicht an die vereinbarten Lösungswege hält. Dann bleibt leider nur die fristlose Kündigung oder sogar die Zwangsräumung. Das möchten wir aber vermeiden, so oft es geht. Unser oberstes Ziel hier bei der GSG ist es schließlich, Wohnraum zu sichern und bestehende Mietverhältnisse zu erhalten. Und aus meiner langjährigen Berufserfahrung kann ich sagen: Für jedes Problem lässt sich eine Lösung finden, solange die Mieterinnen und Mieter nur bereit dazu sind.

„Anrufen, eine E-Mail oder einen Brief schreiben und um ein Gespräch bitten, das ist der erste Schritt. Alles weitere schaffen wir gemeinsam.“

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Wir helfen Ihnen weiter.

Karen Winkler

Mietzahlungsangelegenheiten

Telefon
0441 9708-158

E-Mail
karenwinkler@gsg-oldenburg.de

Sabrina Bischoff

Mietzahlungsangelegenheiten

Telefon
0441 9708-207

E-Mail
sabrinabischoff@gsg-oldenburg.de

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