Der Wohnberechtigungsschein wird vom Wohnungsamt der Gemeinde an
Personen ausgestellt, die in der Bundesrepublik Deutschland einen
dauerhaften Aufenthalt begründen können. Er gilt für die Dauer von einem
Jahr ab Ausstellung. Eine geförderte Wohnung darf nur an Personen
vermietet werden, deren (Gesamt-) Nettoeinkommen bestimmte Grenzen nicht
überschreitet.
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Die richtige Wohnung finden? Das ist heute nicht mehr so einfach. Lage, Größe, Preis – alles muss stimmen. Deshalb sind Sie, wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen umzuziehen, bei uns genau an der richtigen Adresse. Die GSG ist das größte Immobilienunternehmen der Stadt Oldenburg. Unsere Kompetenz fußt auf jahrzehntelanger Erfahrung und der Leidenschaft, unseren Kunden die besten Lösungen zu bieten. Deshalb halten wir Angebote in (fast) jeder Lage und für jedes Budget bereit.
Ihre Wohnungsbewerbung bei der GSG OLDENBURG über Immomio
So bewerben Sie sich ganz einfach und digital direkt auf Ihre Wunschwohnung.
Nichts gefunden? Teilen Sie uns Ihren Wohnungswunsch mit und wir halten die Augen für Sie offen!
Bewerbung ohne Immomio
Sie wollen Immomio nicht nutzen, um sich auf eine Wohnung zu bewerben? Dann nutzen Sie bitte das nachstehende Kontaktformular:
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie sich auf eine Wohnung, für die ein Wohnberechtigungsschein
erforderlich ist, auch nur mit einem solchen bewerben können. Sollten
Sie nicht berechtigt sein, dürfen wir Ihnen die jeweilige Wohnung nicht
vermieten!
Bei Fragen zum Wohnberechtigungsschein, wenden Sie sich bitte an die Stadt Oldenburg oder den Landkreis Oldenburg.
Wohnberechtigungsschein
Wir vermieten Wohnungen mit folgenden Arten von Wohnberechtigungsscheinen:
- Senioren mit einem Mindestalter von 60 Jahren. Diesen WBS benötigt man für einige Wohnungen bei uns, deren Nutzung ausschließlich für Senioren gedacht ist.
- Studenten, Schüler oder Auszubildende. Diesen WBS benötigt man für unsere WG-Zimmer in der Myliusstraße und der Cloppenburger Straße
- Allgemeiner Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein (WBS), umgangssprachlich auch B-Schein genannt, ist eine amtliche Bescheinigung in Deutschland, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Er wird auf Grundlage von § 5 des Wohnraumbindungsgesetzes (WoBindG) in Verbindung mit § 27 Abs. 3 bis 5 WoFG (Wohnraumförderungsgesetz) ausgestellt.
Ich habe Interesse an folgendem Miet-Objekt:
Mit Rat und Tat
Immer an Ihrer Seite
Die GSG bietet weit mehr als nur Wohnen. Service wird bei uns ganz groß geschrieben. In unseren Stadtteilbüros stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner für alle Fragen und Wünsche rund ums Thema Wohnen zur Verfügung. Und auch für den Fall, dass Sie mal einen Schaden melden wollen oder einen Notdienst benötigen, sind wir bei der GSG gerüstet.
GSG Onlinemagazin
Nah dran – das neue Onlinemagazin
Immer aktuell informiert – Unser neues Onlinemagazin „Nah dran“ hält jede Menge Beiträge rund um die GSG OLDENBURG für Sie bereit. Hier finden Sie Hintergrundinfos zu unseren aktuellen Bauvorhaben, Veranstaltungs- und Servicetipps sowie Einblicke in die Historie und das soziale Engagement der GSG.