Der Wohnberechtigungsschein wird vom Wohnungsamt der Gemeinde an
Personen ausgestellt, die in der Bundesrepublik Deutschland einen
dauerhaften Aufenthalt begründen können. Er gilt für die Dauer von einem
Jahr ab Ausstellung. Eine geförderte Wohnung darf nur an Personen
vermietet werden, deren (Gesamt-) Nettoeinkommen bestimmte Grenzen nicht
überschreitet.
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Sie möchten umziehen? Dann haben Sie es vermutlich schon gemerkt: Eine Wohnung zu finden, bei der von der Lage über die Größe bis zum Preis alles stimmt, ist heutzutage nicht mehr so einfach. Melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gern weiter und haben vielleicht sogar schon ein passendes Angebot für Sie parat. Als eines der größten Immobilienunternehmen der Region suchen wir immer nach der besten Lösung für unsere Kunden.

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Bewerbung ohne Immomio
Sie wollen Immomio nicht nutzen, um sich auf eine Wohnung zu bewerben? Dann nutzen Sie bitte das nachstehende Kontaktformular:
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie sich auf eine Wohnung, für die ein Wohnberechtigungsschein
erforderlich ist, auch nur mit einem solchen bewerben können. Sollten
Sie nicht berechtigt sein, dürfen wir Ihnen die jeweilige Wohnung nicht
vermieten!
Bei Fragen zum Wohnberechtigungsschein, wenden Sie sich bitte an die Stadt Oldenburg oder den Landkreis Oldenburg.
Wohnberechtigungsschein
Wir vermieten Wohnungen mit folgenden Arten von Wohnberechtigungsscheinen:
- Senioren mit einem Mindestalter von 60 Jahren. Diesen WBS benötigt man für einige Wohnungen bei uns, deren Nutzung ausschließlich für Senioren gedacht ist.
- Studenten, Schüler oder Auszubildende. Diesen WBS benötigt man für unsere WG-Zimmer in der Myliusstraße und der Cloppenburger Straße
- Allgemeiner Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein (WBS), umgangssprachlich auch B-Schein genannt, ist eine amtliche Bescheinigung in Deutschland, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Er wird auf Grundlage von § 5 des Wohnraumbindungsgesetzes (WoBindG) in Verbindung mit § 27 Abs. 3 bis 5 WoFG (Wohnraumförderungsgesetz) ausgestellt.
Ich habe Interesse an folgendem Miet-Objekt:
Mit Rat und Tat
Immer an Ihrer Seite
Die GSG bietet weit mehr als nur Wohnen. Die Unterstützung unserer Mieter hat einen besonders hohen Stellenwert. In unserem Servicebüro stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner für alle Fragen und Wünsche rund ums Thema Wohnen zur Verfügung. Und auch für den Fall, dass Sie mal einen Schaden melden wollen oder einen Notdienst benötigen, sind wir bei der GSG gerüstet.
GSG Landkreisbüro Wildeshausen
Ihre gute Adresse im Landkreis Oldenburg

Im GSG Servicebüro in Wildeshausen erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Wohnen im Landkreis Oldenburg.
Unser Mitarbeiter Ralph Keller berät Sie kompetent und kümmert sich um Ihre Anliegen. Bei Fragen etwa rund um Neuvermietungen, Reparaturen oder Kündigungen steht er Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Huntestraße 9
27793 Wildeshausen
Geschäftszeiten
Montag bis Freitag 8.30–12.30 Uhr

GSG Onlinemagazin
Nah dran – das neue Onlinemagazin
Immer aktuell informiert – Unser neues Onlinemagazin „Nah dran“ hält jede Menge Beiträge rund um die GSG OLDENBURG für Sie bereit. Hier finden Sie Hintergrundinfos zu unseren aktuellen Bauvorhaben, Veranstaltungs- und Servicetipps sowie Einblicke in die Historie und das soziale Engagement der GSG.
Wir kümmern uns
Ihre Ansprechperson

Ralph Keller
Leiter Landkreisbüro, Reparaturannahme
Telefon
0441 9708-390
Unser Stadtteilbüro im Landkreis Oldenburg
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