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Mini-Solaranlagen für Balkon und Garten
Als umweltbewusster Mieter der GSG OLDENBURG würden Sie gerne Ihren Teil zur Energiewende beitragen und dabei ein kleines Stück Unabhängigkeit genießen?
Dann haben Sie sicherlich bereits über den Anschluss einer Mini-Solaranlage (Steckersolargerät), auch „Balkonkraftwerk“ genannt, nachgedacht. Wir von der GSG OLDENBURG begrüßen grundsätzlich jeden Beitrag zu einem sozial verträglichen Klimaschutz, jedoch müssen wir das Miteinander und die Sicherheit all unserer Mietenden berücksichtigen. Daher ist die Anmeldung, Ihrer Absicht zur Installation einer Mini-Solaranlage, bei Ihrem Stadtteilbüro der GSG OLDENBURG, erforderlich, auch um die gestalterischen und konstruktiven Voraussetzungen zu prüfen. Im Folgenden finden Sie außerdem noch die Technischen Grundregeln für die Installation der Mini-Solaranlage.
Der Anschluss
Um einen sicheren Anschluss an das Hausnetz der GSG OLDENBURG und damit auch Ihre Sicherheit und die Ihrer Nachbarn zu gewährleisten, muss eine Mini-Solaranlage den Normen entsprechen. Dies sind zurzeit die DIN VDE V 0100-551 sowie DIN VDE V 0100-551-1. Zum 01. Dezember 2025 ist die Norm DIN VDE V 0126-95 in Kraft getreten und regelt als vollständige Normung die sogenannten Steckersolargeräte. Die bisher nur geduldeten Schuko-Stecker sind jetzt normkonform. Die neue DIN gilt nicht in Kombination mit Stromspeichern. Dazu soll es gesonderte Vorschriften geben. Geräte mit Speicher können aber weiterhin erworben als auch betrieben werden.
Das Gesamtsystem, (Paket aus Modul, Wechselrichter, Anschlusskabel) und Montageset muss zertifiziert sein bzw. es muss eine Eigenerklärung des Herstellers geben, sowie eine Stückprüfung für den Wechselrichter.
Die Möglichkeit des Anschlusses an den vorhandenen Wohnungsstromkreis und die Installation der Mini-Solaranlage in den Wohnungen der GSG OLDENBURG sind zudem unbedingt von einem Elektrofachbetrieb durchzuführen und der Normen konforme Einbau zu bestätigen.
Der Stromzähler
Da es sich auch bei einer kleinen Anlage nie völlig vermeiden lässt, dass mehr Strom produziert als verbraucht wird, kommt es auch zur Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz. Der Stromzähler, der normalerweise zählt, wie viel Strom vom öffentlichen Netz in den Haushalt fließt, würde in einem solchen Fall rückwärts laufen. Das wäre nach deutschem Recht jedoch Betrug und Steuerhinterziehung. Es ist daher unerlässlich, dass vor der Inbetriebnahme der Solaranlage geprüft wird, ob der vorhandene Stromzähler eine Rücklaufsperre besitzt. In der Regel wird das bei der Anmeldung vom Netzbetreiber erfragt. Außerdem sollte darauf geachtet werden, einen sogenannten saldierenden Zähler zu verwenden. Nur dieser rechnet die tatsächlich verbrauchten und eingespeisten Strommengen korrekt ab.
Die Anmeldung
Für Mini-Solaranlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere gilt eine vereinfachte Anmeldung. Nach der Installation und Inbetriebnahme muss Ihre Mini-Solaranlage nur noch beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Dafür haben Sie, nach der Inbetriebnahme der Anlage, einen Monat lang Zeit. Die Anmeldung bzw. Information beim Netzbetreiber ist nicht notwendig, das übernimmt die Bundesnetzagentur.
Nachdem alles erledigt ist, kann Ihre Mini-Solaranlage in Betrieb genommen werden.
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