Die Beleuchtung ist aus Sicherheitsgründen während der Dunkelheit angestellt. Die Stromkosten der Energiesparlampen bewegen sich pro Jahr und Wohneinheit im Cent-Bereich.
Die wichtigsten
Fragen & Antworten
Fragen & Antworten
- Startseite
- Für Mieter
- Mieterservice
- Fragen und Antworten
Informationen für Mieterinnen und Mieter
Alles Wissenswerte auf einen Blick
Allgemein
Aus Sicherheitsgründen ist die Hauseingangstür grundsätzlich zu schließen. Das Abschließen der Tür ist nicht gestattet.
Besonderheiten der Instandsetzung
Die Rechtsprechung sieht solche Maßnahmen als gegeben an, wenn im Rahmen einer ohnehin fälligen Reparatur (Bedarf muss also gegeben sein) oder Erneuerung von Bauteilen nicht die ursprüngliche Ausführung gewählt wird, sondern eine „moderne“ aufgrund neuer Erfahrungen des Fortschreitens der technischen Entwicklung oder der Verfügbarkeit neuer, anerkannter Baumaterialien. Die Beschlussfassung erfolgt mit Mehrheit der Stimmen.
Betriebskosten
Diese Kosten können Sie als haushaltsnahe Dienstleistungen oder als Handwerkerleistungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt benötigt als Nachweis die Betriebskostenabrechnung, die Sie in dem Jahr bekommen haben, auf das sich die Steuererklärung bezieht.
Auf Anforderung holt der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Oldenburg Sperrmüll ab. Dafür brauchen Sie eine Sperrmüllkarte. Diese bekommen Sie in den Bürgerbüros der Stadt, beim Abfallwirtschaftsbetrieb oder auch online zum Preis von 25 Euro. Abgefahren werden maximal vier Kubikmeter, den Abfuhrtermin bekommen Sie mitgeteilt.
Wenden Sie sich bitte an das zuständige Stadtteilbüro. Die Mitarbeiter werden Ihrer Beschwerde nachgehen und die Reinigungsfirma auf die genannten Versäumnisse hinweisen, wenn es erforderlich ist.
Für Ihr Haus und Grundstück fallen immer wiederkehrende Kosten an, zum Beispiel für Grundsteuer, für Versicherungen, für Müllabfuhr oder für den Kabelanschluss. Diese Kosten werden auf die Mieter umgelegt und mit ihnen abgerechnet. So ist es auch im Mietvertrag vereinbart.
Mit Ihrer Miete leisten Sie Vorauszahlungen für Betriebskosten, manchmal auch für Wasser/Abwasser oder Heizkosten. Einmal im Jahr verrechnen wir diese Vorauszahlungen und die im Abrechnungszeitraum tatsächlich entstandenen Kosten. Diese Abrechnung bekommen Sie anschließend. Ihr Ergebnis, ein Guthaben oder eine Nachforderung, wird mit der nächsten Miete verrechnet.
Feuchtigkeit
Bitte melden Sie dies Ihrem zuständigen Stadtteilbüro und vereinbaren Sie direkt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Besichtigungstermin.
Geschäftszeiten
Die Geschäftszeiten der Hauptverwaltung sind montags bis mittwochs von 8 bis 16.30 Uhr, donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr.
Gewährleistung
Bitte wenden Sie sich an unsere Bauleiter, Herrn Chevalley, Tel. 0441 9708-191, oder Herrn Klein, Tel. 0441 9708-180.
Hausordnung-Recht
Die GSG ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungserfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil, da sie dazu nicht verpflichtet ist.
Wichtig ist, dass Sie niemanden behindern. Ist das nicht der Fall, können Sie den Kinderwagen oder den Rollator in den Flur stellen. Sprechen Sie vorher bitte mit unserem Außendienst.
Bitte rufen Sie sofort bei der Feuerwehr an, Telefon 112.
Sie mieten Ihre Wohnung grundsätzlich zu Wohnzwecken an. In Ausnahmefällen kann nach einem schriftlichen Antrag eine Prüfung erfolgen.
Wenden Sie sich bitte direkt an die GSG. Hier wird Ihnen ein Berechtigungsschein zum Anfertigen eines weiteren Schlüssels auf Ihre Kosten ausgestellt.
Die Kündigung muss schriftlich mit Unterschriften aller Vertragspartner erfolgen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen beträgt die Kündigungsfrist für den Mieter drei Monate.
Grundsätzlich nicht. Mittlerweile gibt es andere technische Möglichkeiten, internationale Fernsehprogramme zu empfangen. In jedem Fall bedarf es eines schriftlichen Antrages.
Für Bauten oder Veränderungen brauchen Sie in jedem Fall einen schriftlichen Antrag. Technische Mitarbeiter werden den Antrag prüfen und, sofern möglich, genehmigen.
Jeder Mieter darf bis zu sechs Wochen Besucher oder Besucherinnen bei sich aufnehmen. Wollen Sie die Wohnung mit einer weiteren Person teilen oder soll jemand längerfristig einziehen, ist ein schriftlicher Antrag auf Untervermietung einzureichen. Erst nach schriftlicher Genehmigung gilt die Untervermietung als genehmigt.
Ja, sofern es sich um keine extreme Beschallung wie bei einem Schlagzeug handelt. Musizieren ist täglich außerhalb der Ruhezeiten und nicht an Sonn- und Feiertagen bis zu zwei Stunden erlaubt.
Ihren Wagen parken Sie in der von Ihnen angemieteten Garage, dem von Ihnen angemieteten Stellplatz oder auf einem der zum Haus gehörenden freien Stellplätze für Mieter und Besucher. Sollte alles belegt sein, bleiben nur die öffentlichen Parkflächen. Diese Regelung gilt auch für motorisierte Zweiräder. Abgemeldete Fahrzeuge und Wohnanhänger dürfen nicht auf den Parkplätzen stehen.
Auf den Spielplätzen. Die Nutzung der Geräte erfolgt aber auf eigene Gefahr. Im Treppenhaus und im Keller dürfen Kinder nicht spielen.
Die Rasenflächen sind zum Spielen und Verweilen freigegeben. Fußballspielen ist hier allerdings nicht erlaubt. Verunreinigungen und Beschädigungen an Pflanzungen sind unbedingt zu vermeiden.
In die Abflüsse von Küche und Bad dürfen nur Wasser, Rückstände vom üblichen Bad und das Toilettenpapier. Andere Abfälle aus der Küche (z.B. Fette, Öle, Soßenreste, Schalen, Obstreste) gehören ebenso wenig in die Abflüsse wie etwa Katzenstreu. Letzteres gehört in die Restmülltonne, die anderen Küchenabfälle in die Biotonne.
Sicherungen oder Leuchtmittel für das Treppenhaus, den Keller oder Außenbereiche gibt es beim Vermieter Ihrer Wohnung. Sicherungen oder Leuchtmittel für die Wohnung müssen Sie als Mieter eigenverantwortlich kaufen.
Sofern keine Fremdfirma mit dieser Aufgabe beauftragt wurde, erfolgt die Reinigung von Treppenhaus, Kellergang, Boden und Bürgersteig wechselseitig gemäß dem Reinigungsplan. Dieser kann einvernehmlich durch die Mieter oder den Vermieter erstellt werden. Häufig wird hierbei auch das Herausstellen der Mülltonnen geregelt.
Der Balkon gehört zur Wohnung. Rücksichtnahme ist geboten. So ist etwa beim Gießen der Blumen darauf zu achten, dass das Wasser nicht auf den darunterliegenden Balkon fließt. In keinem Fall dürfen Gegenstände oder gar Abfälle über die Brüstung geworfen oder „entsorgt“ werden. Teppiche, Decken und andere Textilien sollten nicht über der Brüstung ausgeklopft werden. Wäsche sollte unterhalb der Brüstung getrocknet werden. Es darf nicht gegrillt werden, Immissionen durch Qualm sind zu vermeiden, Ruhezeiten zu beachten.
Auf Haus-, Treppen- und Kellerfluren dürfen keine Gegenstände abgestellt werden. Diese Bereiche dienen als Fluchtwege. Abgestellte Gegenstände würden eine Gefahr darstellen. Keller und Böden sind Mietnebenräume und dienen als Abstellräume, sofern sie einzelnen Wohnungen direkt zugeordnet sind. Gemeinschaftliche Flächen, wie Wasch- und Trockenräume sind keine Abstellflächen. Auf gemeinschaftlichen Böden sollte jederzeit erkennbar sein, welche Sachen wem gehören. Selbstverständlich dürfen feuergefährliche Stoffe und Substanzen nicht im Haus gelagert werden. Motorisierte Fahrzeuge haben ebenfalls nichts im Haus zu suchen.
Haus- und Kellertüren sollten schon aus Sicherheitsgründen geschlossen, aber nicht abgeschlossen sein. Dies verhindert, dass Unbefugte ins Haus kommen, gewährleistet aber, dass bei Gefahr (z. B. Feuer, Rauch) Besucher ohne Schlüssel das Haus verlassen können.
Nein. Das Grillen auf den Balkonen ist gemäß Hausordnung nicht gestattet.
Menschen sind verschieden. Jeder hat andere Ideen, andere Wünsche und Gewohnheiten. Toleranz bedeutet, das zu akzeptieren. Man muss nicht alles gut und richtig finden, was andere machen, glauben oder denken – aber man muss sich nicht gleich darüber aufregen. Entstehen Probleme, sollten sie freundlich thematisiert werden.
In einem Mietshaus wohnen Menschen mit vielen verschiedenen Interessen. Es ist deshalb für ein gedeihliches Miteinander sehr wichtig, auf die Rechte, Wünsche und Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen.
Zwischen 22 und 7 Uhr sowie von 13 bis 15 Uhr
Ein Recht auf ruhestörenden Lärm, Feiern oder Partys gibt es nicht! Weder einmal, noch dreimal im Jahr, erst recht nicht einmal im Monat darf lautstark gefeiert werden. Bei allen Feiern, Grill- und Fußballabenden müssen Mieter Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Dazu zählt das Einhalten der Nachtruhe ab 22 Uhr – dies gilt auch für Balkone, Terrassen und Gärten. Auch zwischen 13 und 15 Uhr muss besonders Rücksicht genommen werden.
Haussanierung
Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Bauleiter. Dessen Namen finden Sie in dem Infoschreiben oder an der Pinnwand im Treppenhaus.
Heizung und Heizkosten
Auf unserer Homepage stehen Ihnen viele Tipps und Tricks zum Thema Energiesparen, richtig Heizen und Schimmel vermeiden zur Verfügung.
Weitere Tipps bekommen Sie hier:
- Informationen zum Energiesparen | Portal Niedersachsen
- Energie | Umweltbundesamt
- Energie | Verbraucherzentrale.de
- Tipps für Verbraucher | Bundesregierung
Nutzen Sie hierfür bitte unser Kontaktformular.
Leider können wir dafür keine genauen Prognosen geben. Aber Sie können mit einer Verdoppelung der Kosten rechnen.
Wir lassen Sie nicht allein und helfen Ihnen gerne. Wir informieren Sie gerne über die Möglichkeiten, Wohngeld zu beantragen. Damit Sie außerdem nicht in eine finanzielle Schieflage geraten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit von Ratenzahlungen an. Bitte nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular.
Sie können die Vorauszahlungen freiwillig erhöhen. Außerdem werden mit der nächsten Nebenkostenabrechnung die kommenden Vorauszahlungen erhöht.
Die tatsächlichen Werte erhalten Sie mit der nächsten Jahresabrechnung der Nebenkosten.
Im letzten Jahr wurden noch keine Messwerte erhoben. Ab dem nächsten Jahr um die gleiche Zeit, werden Ihre Verbrauchsdaten vergleichbar sein.
Es wird der aktuelle Verbrauch von Energie für Heizung und Warmwasser in kWh, sowie die Verbrauchswerte des Vormonats und soweit die Messdaten bereits erhoben wurden, zum Vorjahr des entsprechenden Monats aufgeführt. Zudem muss ein Vergleich zu einem ermittelten Durchschnittsnutzer derselben Nutzerkategogiere berechnet werden. Liegt Ihr Wert darunter, bedeutet es, dass Sie weniger Energie verbraucht, haben als der Durchschnitt. Liegt Ihr Wert darüber, bedeutet es, dass Sie mehr Energie verbraucht haben als der Durchschnitt.
Um ihren Verbrauch besser zu kontrollieren, erhalten Sie die Verbrauchswerte monatlich von uns. Aus Nachhaltigkeitsgründen präferieren wir den elektronischen Weg, per E-Mail oder über unser Kundenportal. Ihre Zustimmung muss dafür zwingend vorliegen. Für den Postversand stellen wir Ihnen die Portokosten in Rechnung.
Wir sind als Vermieter gesetzlich verpflichtet Ihnen die Daten zur Verfügung zu stellen. Durch die regelmäßige Information haben Sie als Bewohnerinnen und Bewohner die Möglichkeit ihren monatlichen Verbrauch zu kontrollieren. Wir sehen das als wichtige Grundlage für einen bewussten und sparsamen Umgang mit Energie und Umweltressourcen.
31.12.2026
Ja, sofern die Messtechnik, sog. Datenlogger, vom Messdienst verbaut und betriebsbereit sind.
Mit der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) haben sich die EU-Staaten dazu verpflichtet, den Energieverbrauch von Immobilien zu reduzieren. Bewohnerinnen und Bewohner haben die Möglichkeit durch die Mitteilung der Verbrauchswerte bewusster mit Ressourcen wie Heizenergie oder Wasser umzugehen und Ihren Verbrauch effizient zu senken. In Deutschland wurden die EED Vorgaben mit der Heizkostennovelle zum 1. Dezember 2021 umgesetzt. (§6 Heizkostenverordnung)
Bei den Grundkosten handelt es sich um einen Bestandteil der Heizkosten, welcher nach der Nutzfläche der jeweiligen Wohnung berechnet wird. Beim Grundpreis handelt es sich um ein fixes monatlich zu zahlendes Entgelt für die Bereitstellung der Wärmeversorgung.
Stand: September 2022. Techem und die GSG OLDENBURG sind für Inhalt und Aktualität nicht verantwortlich. Irrtum und Änderungen sind vorbehalten, da sich beispielsweise Materialien jederzeit ändern können.
Eine Mitteilung der Mietenden ist in jedem Fall sehr wichtig. Sollte eine Funktionsfähigkeit aus diesem Grund nicht gegeben sein, wird gemäß Heizkostenverordnung eine Schätzung vorgenommen. Bitte achten Sie daher regelmäßig auf diese Mitteilungspflicht!
Stand: September 2022. Techem und die GSG OLDENBURG sind für Inhalt und Aktualität nicht verantwortlich. Irrtum und Änderungen sind vorbehalten, da sich beispielsweise Materialien jederzeit ändern können.
(Vergrößerung der Grafik durch Klick.)
Im Allgemein ist hier nur schwer eine Aussage zu treffen, da sich der Preis je Einheit nach der jeweiligen Abrechnung und der Kosten richtet und Jahr für Jahr unterschiedlich ist. Der Preis je Einheit wird unterschieden zwischen Grundkosten und Verbrauchskosten.
Rechenbeispiel
Gesamtverbrauch des Hauses 36.690,000 KWH
Gesamtkosten für Heizung 6.000,51 Euro
Diese Kosten werden aufgeteilt zwischen Grund- und Verbrauchskosten. Die dadurch errechneten Verbrauchkosten werden dann durch die im gesamten Haus registrierten Einheiten des Hauses dividiert.
Dies ergibt den errechneten Preis je Einheiten in Euro
Preis je Einheit Grundkosten = 2,338144
Preis je Einheit Verbrauchskosten = 0,168020
Die Kosten je Einheit errechnen sich damit jedes Jahr erneut.
Stand: September 2022. Techem und die GSG OLDENBURG sind für Inhalt und Aktualität nicht verantwortlich. Irrtum und Änderungen sind vorbehalten, da sich beispielsweise Materialien jederzeit ändern können. Abbildung: © Techem Energy Services GmbH
Egal ob die Anlage mit Einrohr- oder Zweirohrführung ausgeführt ist, sitzt der Heizkostenverteiler auf einem Heizkörper, der warm wird und so zur Raumluft eine Temperaturdifferenz existiert (Registrierbeginn ab 22,5 °C Heizflächentemperatur und Differenz Heiz-/Raumtemperatur > 4K). Dann registriert der Heizkostenverteiler auch einen Verbrauch.
Stand: September 2022. Techem und die GSG OLDENBURG sind für Inhalt und Aktualität nicht verantwortlich. Irrtum und Änderungen sind vorbehalten, da sich beispielsweise Materialien jederzeit ändern können.
Heizkostenverteiler der neuesten Techem Generation sind mit zwei Sensoren ausgestattet, die ständig die Heizkörper- und Raumtemperatur ermitteln und daraus den Verbrauch berechnen. Sie besitzen eine eigene Energieversorgung und überwachen sich selbstständig. Die Geräte erkennen thermische Beeinflussung z. B. durch Wärmestau oder Manipulation und wenden dann automatisch eine andere Raumtemperaturbewertung an. Fehlerhafte Verbrauchswerte im Sommer werden softwareseitig durch eine Heizbetriebserkennung neutralisiert.
Stand: September 2022. Techem und die GSG OLDENBURG sind für Inhalt und Aktualität nicht verantwortlich. Irrtum und Änderungen sind vorbehalten, da sich beispielsweise Materialien jederzeit ändern können.
Grundsätzlich erfassen Heizkostenverteiler die Wärmeabgabe von Heizkörpern. Über ein wärmeleitfähiges Trägerteil wird die Heizkörperwärme auf den Heizkostenverteiler übertragen. Die Funktionsweise eines Heizkostenverteilers hängt vom jeweiligen Gerätetyp ab. Es gibt zwei Kategorien von Heizkostenverteilern: Die Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip und die elektronischen Heizkostenverteiler. Die Funk-Heizkostenverteiler gehören dabei zur Gruppe der elektronischen Heizkostenverteiler.
Bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip liegt ein mit Messflüssigkeit gefülltes und nach oben offenes Röhrchen am wärmeleitenden Trägerteil an. Je nach Temperatur des Heizkörpers und damit des Trägerteils verdunstet die Messflüssigkeit im Heizkostenverteiler schneller oder langsamer. Die Menge der verdunsteten Flüssigkeit bildet den anteiligen Verbrauch ab.
Die elektronischen Heizkostenverteiler von Techem bestehen aus einem wärmeleitenden Unterteil und einem elektronischen Schaltkreis mit LC-Anzeige. Sie verfügen über ein Zweifühlersystem. Der erste Fühler misst über das Unterteil die Temperatur der Heizkörperoberfläche. Der zweite Fühler misst die Raumlufttemperatur. Aus der daraus ermittelten Temperaturdifferenz und der im Gerät gespeicherten heizkörperspezifischen Daten wird der anteilige Wärmeverbrauch errechnet. Es erfolgt somit eine genauere Erfassung als bei Systemen mit nur einem Temperaturfühler.
Die funkfähigen Heizkostenverteiler unterscheiden sich von den herkömmlichen elektronischen Heizkostenverteilern dadurch, dass die Ablesung ohne Betreten der Wohnung erfolgt. Die Verbrauchsdaten werden hier per Funk übertragen und zentral abgerufen.
Stand: September 2022. Techem und die GSG OLDENBURG sind für Inhalt und Aktualität nicht verantwortlich. Irrtum und Änderungen sind vorbehalten, da sich beispielsweise Materialien jederzeit ändern können.
Wenn Sie eine Therme in der Wohnung haben, prüfen oder korrigieren Sie bitte die Einstellung Ihres Raumthermostaten und den Wasserdruck (1 bis 1,2 bar). Falls die Heizungen nach der Prüfung immer noch kalt sind, wenden Sie sich bitte an GSG ENERGIE unter 0441 9708-0. Außerhalb der Geschäftszeiten ereichen Sie die GSG ENERGIE über die Störungshotline 0441 9708-345.
Heizung und Heizkosten – Wärmeabrechnung 2023
Der Wärmepreis besteht aus drei Komponenten:
- Arbeitspreis = Energielieferung des Gaslieferanten
- Grundpreis = Kalkulatorische Kosten der GSG ENERGIE (Contractor der GSG OLDENBURG)
- CO2-Umlage = Mit Inkrafttreten des Brennstoffemissionshandelsgesetzes, kurz BEHG, fällt seit Anfang des Jahres 2021 pro Tonne CO2 eine Steuer von 25 € an. Bis 2025 steigt die Abgabe jährlich bis auf einen Betrag von 55 € an. Zurzeit liegt die Steuer bei 45 € pro Tonne. Die CO2-Umlage wird mit Hilfe eines 10-Stufen-Modells anteilig sowohl auf Ihre Vermieterin als auch auf Sie als Mietende umgelegt.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Die GSG ENERGIE hat die gesetzliche Wärmepreisbremse für das Jahr 2023 auf Basis der abgerechneten, und sofern vorliegenden, Verbräuche vollumfänglich zum Ansatz gebracht.
Der Entlastungsbetrag eines jeden Mietenden ermittelt sich wie folgt:
Der vom Bund gedeckelte Arbeitspreis (Referenzpreis) liegt im Bereich Wärme bei 9,5 ct/kWh (inklusive staatlich veranlasster Preisbestandteile sowie einschließlich der Umsatzsteuer). Dieser wird vom vertraglich vereinbarten Arbeitspreis subtrahiert. Die sich hieraus ergebene Differenz (Differenzbetrag) wird mit 80 % der Jahresverbrauchsprognose aus 2022 (Entlastungskontingent) multipliziert.
Die ermittelte Entlastung hat bereits monatlich in den Abschlägen der GSG OLDENBURG an die GSG ENERGIE Berücksichtigung gefunden.
Vereinfachtes Beispiel zur Ermittlung der Entlastung:
Kunde mit Arbeitspreis von 10 ct/kWh und Jahresverbrauchsprognose (Stand September 2022) von 15.000 kWh.
- Berechnung des Differenzbetrags (Arbeitspreis – Referenzpreis):
10 ct/kWh – 9,5 ct/kWh = 0,5 ct/kWh - Berechnung des Entlastungskontingents:
80 % von 15.000 kWh = 12.000 kWh - Monatlicher Entlastungsanspruch:
(0,5 ct x 12.000 kWh): 12 = 5,00 €/Monat
Liegt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis unter der Deckelung, ist der Erhalt einer Entlastung nicht gegeben.
Weiterführende Informationen finden Sie in den nachstehenden FAQ des BMWK
Die Abrechnungen des Gaslieferanten der GSG ENERGIE sind teilweise noch nicht im Hause. Hieraus folgt im Zweifel eine verspätete bzw. korrigierte Abrechnung der Kosten für 2022 und 2023 gegenüber Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt. Relevant ist daher die Frage, unter welcher Voraussetzung eine Abrechnung verspätet, zugesandt werden darf.
§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB lautet hierzu wie folgt: „Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.“
Denn nach § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB ist die Abrechnung „dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen“. Wie auch die Abrechnung über die sonstigen Betriebskosten, muss auch die Abrechnung über die Heizkosten innerhalb dieser Frist vorliegen.
Aufgrund der Wärmepreisbremse stellt die Abrechnung 2023 keine Basis für eine „Normabrechnung“ dar – daher passen wir die Vorauszahlungen in 2024 nicht pauschal an. Sollten Sie dennoch den Wunsch haben, Ihre Vorauszahlungen anpassen zu wollen, kommen wir diesem nach entsprechender Prüfung selbstverständlich nach.
Jegliche Heizzentralen werden durch die Techem GmbH abgerechnet und in unsere Abrechnung integriert.
Internet und Telefon
Sie können sich einen Anbieter aussuchen. Der Anschluss über das Fernsehkabel kann nur bei Ihrem Kabelversorger erfolgen. Die GSG-Wohnungen werden in der Regel durch Vodafone Deutschland GmbH versorgt. Wenn der Anschluss über Ihr Telefonkabel erfolgt, gibt es keine Einschränkungen bei der Wahl Ihres Anbieters.
Kabelfernsehen
Bitte melden Sie diese Störung direkt bei Ihrem Anbieter.
Die GSG-Wohnungen sind mit einem Breitbandkabelanschluss zum Empfang von Fernsehprogrammen ausgestattet. Die Kosten dafür werden mit den Betriebskosten abgerechnet. Eine Kündigung des Anschlusses oder ein Anbieterwechsel sind nicht möglich.
Kostenzusage
Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter oder vom Sozialamt beziehen, benötigen wir immer eine Kostenzusage zur Mietübernahme von der entsprechenden Stelle. Hierfür bekommen Sie von uns ein Mietangebot, mit dem Sie zur Behörde gehen und es vorzeigen. Wenn alle Voraussetzungen stimmen, erhalten Sie eine Kostenzusage, die Sie wieder bei der GSG abgeben müssen.
Mietenberechnung
Für die Mieterhöhung werden verschiedene Vergleichskriterien herangezogen. Mögliche Mängel werden dabei nicht berücksichtigt und berechtigen nicht, die Zustimmung zu verweigern. Sollten Mängel vorhanden sein, können sich die Mieter an unser zuständiges Stadtteilbüro wenden.
Bei der Vornahme einer Mieterhöhung aufgrund höherer Vergleichsmieten (§ 558 BGB) müssen Mieter schriftlich zustimmen. Bei Nichtzustimmung sieht der Gesetzgeber nur die Klageerhebung (§ 558 b BGB) vor.
Der Mieter ist Vertragspartner der GSG OLDENBURG Bau- und Wohngesellschaft mbH. Daher benötigen wir vom Mieter die Zustimmung zur Mieterhöhung. Die Kostenübernahme der erhöhten Miete abzuklären fällt in den Verpflichtungsbereich des Mieters. Die Mitteilung an das Jobcenter oder die Stadt Oldenburg ersetzt nicht die vom Vermieter angeforderte Zustimmung zur Mieterhöhung.
Bei einer Vergleichsmietenanhebung nach §§ 558 ff. BGB schuldet der Mieter durch schriftliche Zustimmung die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens (§ 558 b BGB).
Für Mieterhöhungen aufgrund einer Modernisierung gilt die gleiche Frist (§ 559 b BGB).
Grundmietenerhöhungen können wegen höherer Vergleichsmieten (§§ 558 ff. BGB) oder wegen Modernisierungen (§§ 559 ff. BGB vorgenommen werden. Es gibt außerdem Mieterhöhungen aufgrund von Vereinbarungen (§ 557 BGB), Änderung der Staffelmiete (§ 557 a BGB) oder Vereinbarungen für die Indexmiete (§ 557 b BGB).
Stand: September 2022. Techem und die GSG OLDENBURG sind für Inhalt und Aktualität nicht verantwortlich. Irrtum und Änderungen sind vorbehalten, da sich beispielsweise Materialien jederzeit ändern können.
Sofern der Mietvertrag nichts festlegt, gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) für den frei finanzierten Wohnungsbau. Für den preisgebundenen Wohnungsbau gelten andere gesetzliche Bestimmungen (WoBindG, II. BV u. a.).
Mietkaution und Mietzahlungen
Kurzfristige Probleme lassen sich, wenn Sie unsere Hinweise beachten, schnell lösen und werden so nicht zur Belastung für Ihr Mietverhältnis. Bitte denken Sie daran, dass die rechtzeitige und vollständige Mietzahlung in Ihrem Interesse liegt, um vermeidbare Kosten zu sparen. Sollte sich ein kurzfristiges Problem nicht lösen lassen, rufen Sie uns schnellstmöglich an.
Ist der Mietvertrag beendet und das Mietkonto ausgeglichen erstatten wir Ihnen das Guthaben auf das uns zuletzt bekannte Konto. Wenn sich Ihre Bankverbindung geändert hat, teilen Sie uns das bitte schnellstmöglich mit.
- Haben Sie uns ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt, wird das Guthaben automatisch verrechnet, sie müssen sich um nichts kümmern.
- Wenn Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, müssen Sie sich für die Erstattung bei uns melden.
- Wird Ihre Miete von einer öffentlichen Stelle bezahlt wird, benötigen wir eine Bestätigung, dass wir Ihnen das Guthaben auszahlen dürfen.
- Haben Sie einen Rückstand auf Ihrem Mietkonto, verrechnen wir das Guthaben.
Setzen Sie sich rechtzeitig mit uns in Verbindung und wir werden gemeinsam eine Lösung, bspw. eine Ratenzahlung, finden.
Sollte nach Mietvertragsende gegenüber dem Mieter keine Schadensansprüche bestehen, steht die Kaution dem Jobcenter/Sozialamt zu und wird auch an diese Intuition ausgezahlt. Bei Vorlage einer schriftlichen Bestätigung, dass die Kaution an den Mieter ausgezahlt werden soll, wird das Kautionsguthaben an den Mieter ausgezahlt.
Bitte legen Sie die Mahnung schnellstmöglich bei der zuständigen Stelle vor und informieren Sie uns.
Bitte setzen Sie sich schnellstmöglich telefonisch mit uns in Verbindung, wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten. Gerne vereinbaren wir dann einen Termin mit Ihnen, um alles in einem persönlichen Gespräch aufzuklären.
Bitte setzen Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung. Den Betrag inklusive Gebühren können Sie überweisen. Alternativ können wir den Betrag nochmals von Ihrem Konto abbuchen.
Eine Mahnung erhalten Sie beispielsweise, wenn ihr Mietkonto nicht ausgeglichen ist oder offene Forderungen bestehen. Im Besten Fall begleichen Sie Ihren Rückstand schnellstmöglich, sollte das nicht möglich sein, rufen Sie uns bitte sofort an. Wir finden gemeinsam eine Lösung. Wenn Sie eine Mahnung erhalten und bereits gezahlt haben, so betrachten Sie unsere Mahnung als gegenstandslos.
Wir verlangen eine Kaution in Höhe von 2,5 Kaltmieten.
Zum Mietbeginn und vor der Schlüsselübergabe muss einer der folgenden drei Punkte erledigt sein:
- Erste Rate der Kaution muss eingegangen sein.
- Zustimmungserklärung vom Amt für die Übernahme der Kaution muss vorliegen.
- Ein ausgefülltes Sepa-Lastschriftmandat muss vorliegen, um die Miete und die Kaution abbuchen zu können.
Sind Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, setzen Sie sich bitte umgehend mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Mietzahlungsangelegenheiten in Verbindung. Wir werden gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung zur Erhaltung Ihrer Wohnung suchen.
- Julia Schmolke, Telefon 0441 9708-140, E-Mail: juliaschmolke@gsg-oldenburg.de
- Monika Schröder, Telefon 0441 9708-145, E-Mail: monikaschroeder@gsg-oldenburg.de
Sollten Sie Schwierigkeiten mit der Mietzahlung oder der Betriebskostennachzahlung haben, wenden Sie sich bitte umgehend an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Mietzahlungsangelegenheiten. Wir werden gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung suchen.
- Alexander Falkenberg, Telefon 0441 9708-139, E-Mail: alexanderfalkenberg@gsg-oldenburg.de
- Julia Schmolke, Telefon 0441 9708-140, E-Mail: juliaschmolke@gsg-oldenburg.de
- Monika Schröder, Telefon 0441 9708-145, E-Mail: monikaschroeder@gsg-oldenburg.de
Bitte teilen Sie uns schriftlich Ihre neue Bankverbindung mit oder laden Sie sich das hinterlegte SEPA-Lastschriftmandat aus dem
Internet und füllen Sie es vollständig aus. Das
vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular, können Sie uns per Post, Fax oder E-Mail zusenden.
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Monika Schröder: monikaschroeder@gsg-oldenburg.de
Die geänderten Bankdaten müssen bis zum 20. des Monats bei uns vorliegen, damit wir die neue Bankverbindung berücksichtigen können.
Der einfachste Weg der Mietzahlung ist das Lastschriftverfahren. Dabei wird die Miete immer zum gleichen Zeitpunkt, also einmal im Monat von ihrem Konto eingezogen. Als Grundlage dient hierfür ein Sepa-Lastschriftmandat. Damit erteilen Sie uns schriftlich die Erlaubnis, ihre monatlichen Mietkosten von ihrem Konto abzubuchen.
Zum Erteilen eines SEPA-Lastschriftmandats laden Sie sich das
hinterlegte Formular aus dem Internet und füllen es vollständig aus. Das
ausgefüllte und unterschriebene Formular schicken Sie bitte per Brief, per E-Mail als PDF
oder Fax an unsere Geschäftsstelle.
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Monika Schröder: monikaschroeder@gsg-oldenburg.de
Nein, wir nehmen keine Provision. Wir verlangen lediglich eine Kaution in Höhe von 2,5 Kaltmieten.
Sollte nach Mietvertragsende gegenüber dem Mieter keine Schadensansprüche bestehen, steht die Kaution der ARGE zu und wird auch an diese ausgezahlt. Bei Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der ARGE, dass die Kaution an den Mieter ausgezahlt werden soll, wird das Kautionsguthaben an den Mieter ausgezahlt.
Erst nach Beendigung des Mietverhältnisses kann der Mieter vom Vermieter die hinterlegte Mietkaution zurückverlangen. Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit. Vorrausetzung für die Rückzahlung ist u.a. auch, dass die Freigabe vom zuständigen Stadtteilbüro vorliegt.
Die Wohnung muss ohne Mängel inkl. aller Schlüssel übergeben worden sein. Die Mietkaution darf nicht „abgewohnt” werden. Mieter dürfen auch nicht vorzeitig die Mietzahlungen einstellen und verlangen die Kaution damit zu verrechnen. Der Vermieter kann die Kaution bis zur vollständigen Beseitigung eventueller Mängel einbehalten. Dem Vermieter stehen bis zu sechs Monate Prüfungszeit wegen etwaiger Schadenersatzansprüche zu.
Modernisierung
Um an Ihre Wohnung einen Balkon anzubauen, müssen sich alle Mieter einer Hausseite einig sein, dass sie einen Balkon möchten. Dabei muss jeder bereit sein, eine Mieterhöhung von ca. 50 bis 70 Euro monatlich zu tragen. Ist das der Fall, stellen Sie bitte gemeinsam einen schriftlichen Antrag. Wir prfen daraufhin, ob ein Balkon baurechtlich zulässig ist.
Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag an die GSG und nennen Sie darin Ihre Wünsche.
Neubau
Wir bauen in unseren Neubauten keine Küchen ein. Sie haben somit die Möglichkeit, unter Beachtung der vorgegebenen Anschlüsse, eine Küche Ihrer Wahl aufzustellen.
Generell ist das Betreten der Baustelle für Unbefugte verboten. Falls eine Besichtigung stattfinden soll oder Aufmaße geplant sind (z. B. vom Küchenlieferanten), ist unbedingt eine Terminabsprache mit der technischen Abteilung der GSG zu vereinbaren.
Änderungswünsche können nicht berücksichtigt werden, da hierdurch evtl. eine Bauzeit- und Kostenveränderung entstehen würde. Die Baumaterialien sind durch die GSG festgelegt, um später anfallende Reparaturen kostengünstig ausführen zu können.
Reparatur
Die telefonische Reparaturannahme erreichen Sie während der Geschäftszeiten der GSG unter Tel. 0441 9708-132. Online können Sie Ihre Schadensmeldung hier abgeben.
Außerhalb der Geschäftszeiten steht für Sie der Technische Notdienst unter Tel. (0172) 422 41 12 bereit.
Sanierung & Reklamation
Die Badausstattung ist bei der GSG standardisiert. Gerne zeigen wir Ihnen Muster der Wand- und Bodenfliesen.
Als Mieter müssen Sie bei der Krankenkasse vorab einen Antrag auf eine individuelle, das Wohnumfeld verbessernde Maßnahme stellen. Diesem Antrag muss zugestimmt werden. Im Anschluss übernimmt die GSG alle weiteren Maßnahmen.
Die Krankenkassen unterstützen den Umbau des Bades, falls ein Mieter mindestens Pflegestufe I hat, mit bis zu 4.000 Euro. Bei einer Teilmodernisierung, etwa beim Umbau „Dusche statt Badewanne“, könnten die Zuschüsse der Krankenkasse ausreichen, so dass keine Mieterhöhung zu erwarten ist.
Jede Badmodernisierung ist mit einer Mieterhöhung verbunden. Falls Ihre Miete von einer sozialen Einrichtung getragen oder mitfinanziert wird, müssen Sie bei der Behörde zusätzlich eine schriftliche Genehmigung beantragen.
Die durchschnittliche Mieterhöhung beträgt je nach Aufwand bei einer kompletten Badmodernisierung ca. 40 bis 70 Euro. Bei einer Teilmodernisierung müssen Sie mit ca. 25 Euro Mehrkosten im Monat rechnen. Die genaue Mietberechnung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Je nach Größe des Bades benötigen wir ca. drei Wochen, mindestens jedoch dreizehn Arbeitstage.
Dafür stellen Sie schriftlich einen formlosen Antrag bei der GSG. Der zuständige Sachbearbeiter meldet sich dann bei Ihnen. Er wird alles Weitere wie Machbarkeit, Ausstattung, Kosten, eine eventuelle Kostenübernahme durch einen Träger und den Zeitraum der Maßnahme mit Ihnen klären.
Nein.
Ein mobiles WC wird vor dem Haus oder eine Chemietoilette in der Wohnung gestellt. Abends wird das WC evtl. provisorisch angeschlossen, damit die Benutzung während der Nacht gewährleistet werden kann. Tagsüber sind Ausweicheinrichtungen zu nutzen. Hier bieten sich eventuell Nachbarn, Freunde und öffentliche Einrichtungen an. Die Toilette ist meistens nach sieben Werktagen wieder nutzbar.
Die GSG ist dabei, Dachböden gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu dämmen. Wenn in dem von Ihnen bewohnten Haus der Dachboden gedämmt wird, werden Sie rechtzeitig benachrichtigt.
Eine Kellerdeckendämmung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. In vielen unserer Häuser ist die Deckenhöhe im Keller sehr niedrig. Zusätzlich verlaufen viele Leitungen der Hausinstallation unter der Kellerdecke. Eine Dämmung würde unweigerlich zu Komplikationen führen.
Der Balkon wird zu Ihrer eigenen Sicherheit abgeschlossen, wenn während der Sanierung das Benutzen des Balkons eine Gefahr darstellt. In den meisten Fällen wird das Balkongeländer entfernt und somit besteht kein Absturzschutz mehr. Der Schlüssel für das Sicherheitsschloss wird Ihnen ausgehändigt, sobald die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind.
Die Entscheidung, welche Häuser wann saniert werden, ist von vielen Faktoren abhängig. Dazu zählen unter anderem der Zustand und der Standort des Gebäudes. Jedes Jahr wird eine neue Prioritätenliste erstellt, so dass wir Ihnen leider nicht mitteilen können, wann welches Gebäude für die Sanierung vorgesehen ist.
Bei der Sanierung werden Arbeiten durchgeführt, die dem Werterhalt des Hauses dienen. Hierbei handelt es sich um Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten. Modernisierungsmaßnahmen verbessern den Wert des Hauses, es ist eine Mieterhöhung zu erwarten. So führen eine Wärmedämmung der Gebäudehülle oder der Anbau von Balkonen zu einem höheren Wohnkomfort und unter Umständen zu einem geringeren Energieverbrauch der Mieter.
Grundsätzlich lässt die GSG keine Umbauten in ihren Mietwohnungen zu. Aber es gibt Ausnahmen. Zum Beispiel, wenn es sich um eine Anpassung für ältere oder pflegebedürftige Mieter handelt. In diesem Fall stellen Sie einen Antrag, damit wir die Durchführung prüfen können. Die Arbeiten werden von unseren Fachfirmen ausgeführt. Die Kosten sind vom Mieter zu tragen.
Im Falle eines Wasserschadens setzen Sie sich bitte unverzüglich mit unserer Reparaturannahme, Tel. 0441 97 08-1 32 oder dem zuständigen Stadtteilbüro in Verbindung. Außerhalb der Bürozeiten wenden Sie sich bitte an den Notdienst, Tel. (0172) 4224112. Unsere Mitarbeiter werden alles Weitere veranlassen.
Nachträgliche Veränderungen bedürfen einer Genehmigung der GSG. Anträge dafür sind schriftlich beim jeweiligen Stadtteilbüro oder direkt bei der Zentrale einzureichen.
Treppenhausreinigung
Sie sind gemeinsam mit den Mietern Ihrer Etage abwechselnd für die wöchentliche Reinigung Ihres Treppenabschnittes verantwortlich.
- Die Bewohner des Erdgeschosses reinigen den Geschossflur, die Haustür, die Haustreppe sowie den Zugang zum Haus.
- Die Bewohner der anderen Stockwerke reinigen ihren Geschossflur, die nach unten führende Treppe einschließlich Geländer und Fenster.
- Die Reinigung der Kellertreppen, Keller- und Bodenflure und der Bodentreppe, die nicht zu einer selbstständigen Wohnung führen werden im Wechsel von allen Hausbewohnern laut Plan gereinigt.
Der Reinigungsplan hängt gut einlesbar im Treppenhaus aus. Die Treppenhausreinigung ist jeweils morgens vor 10 Uhr durchzuführen.
In einigen Häusern wird die Treppenhausreinigung bereits durch eine Firma ausgeführt.
Folgende Arbeiten sind in unserem Leistungsverzeichnis aufgeführt und werden von einer Fachfirma entweder wöchentlich, 14-tägig, im Quartal oder halbjährlich übernommen:
- Fegen, Putzen ggfs. desinfizieren der Bodenfläche des gesamten Treppenhauses
- Reinigung und Desinfektion aller Geländer im Treppenhaus
- Reinigung der Eingangstüren und der Briefkastenanlage
- Entfernen von Spinnweben im Treppenhaus
- Reinigung der Kellerräume, Dachbodenräume und Fahrstühle
- Reinigung der Kellerfensterschächte und der Treppen- und Hauskellerfenster
- Reinigung der Beleuchtung im Dachboden, Treppenhaus und Keller
- Glasvordächer reinigen
Am besten ist es, wenn sich das in der Hausgemeinschaft klären lässt und der Reinigungsplan eingehalten wird. Wenn die Hausgemeinschaft mehrheitlich wünscht, dass Reinigungsarbeiten von einer Firma ausgeführt werden sollen, bitten wir um eine schriftliche Mitteilung. Die Kosten dafür werden mit den Betriebskosten abgerechnet.
Verstopfung
Rohrverstopfungen beseitigt die Firma Onyx / Veolia. Bitte vereinbaren Sie direkt mit der Firma einen Termin unter der Tel. 0441 926 69 77. Es entstehen Ihnen keine Kosten.
Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein wird vom Wohnungsamt der Gemeinde an
Personen ausgestellt, die in der Bundesrepublik Deutschland einen
dauerhaften Aufenthalt begründen können. Er gilt für die Dauer von einem
Jahr ab Ausstellung. Eine geförderte Wohnung darf nur an Personen
vermietet werden, deren (Gesamt-) Nettoeinkommen bestimmte Grenzen nicht
überschreitet.
Wir vermieten Wohnungen mit folgenden Arten von Wohnberechtigungsscheinen:
- Senioren mit einem Mindestalter von 60 Jahren. Diesen WBS benötigt man für einige Wohnungen bei uns, deren Nutzung ausschließlich für Senioren gedacht ist.
- Studenten, Schüler oder Auszubildende. Diesen WBS benötigt man für unsere WG-Zimmer in der Myliusstraße und der Cloppenburger Straße
- Allgemeiner Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein (WBS), umgangssprachlich auch B-Schein genannt, ist eine amtliche Bescheinigung in Deutschland, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Er wird auf Grundlage von § 5 des Wohnraumbindungsgesetzes (WoBindG) in Verbindung mit § 27 Abs. 3 bis 5 WoFG (Wohnraumförderungsgesetz) ausgestellt.