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Sicherheit
Um nicht vom Feuer überrascht zu werden
Weitere Informationen zur Rauchwarnmelderpflicht finden Sie auch unter rauchmelderpflicht.eu sowie auf immowelt.de.
Unverhofft kommt oft, lautet eine Redensart. Das gilt auch für Brände. Über 20.000 Mal ist die Feuerwehr allein 2013 in Niedersachsen zu einem Einsatz ausgerückt. Wenn erst einmal ein Brand entstanden ist, können schnell Menschen zu Schaden kommen oder ganze Existenzen vernichtet werden. Und: Die meisten Feuer brechen abends aus. Das birgt die Gefahr, dass sie unbemerkt bleiben. Genau deshalb ist es wichtig, die Möglichkeiten einer Frühwarnung zu nutzen.
Rauchwarnmelder können Leben retten
Für die GSG stehen die Sicherheit und Unversehrtheit ihrer Mieter an oberster Stelle. Dazu gehört auch, sie im Brandfall mithilfe sogenannter Rauchwarnmelder zu alarmieren und damit Schlimmeres zu verhindern. Darum sorgt die GSG dafür, ihren Wohnungsbestand flächendeckend mit Rauchwarnmeldern auszustatten und zu gewährleisten, dass bereits vorhandene Geräte fehlerfrei funktionieren.
Installation & Wartung
Mit dieser Aufgabe hat die GSG die Firma ista Deutschland GmbH betraut. Sie installierte Rauchwarnmelder in Wohnungen, in denen sie noch nicht vorhanden waren. Bei etwa zehn Prozent des Bestands war dies der Fall. Wo Rauchwarnmelder bereits installiert wurden, wurden sie gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit hin geprüft. Wie es die Rauchmelderpflicht in Niedersachsen vorsieht, wurde bis Ende 2015 mindestens je ein Rauchwarnmelder in allen Kinder- und Schlafzimmern sowie in Fluren angebracht, die als Fluchtweg dienen.
Ihre Mithilfe ist gefragt
Rauchwarnmelder können Leben retten! In diesem Sinne bitten wir Sie, umgehend die Feuerwehr unter der Nummer 112 zu verständigen, wenn die Rauchwarnmelder Ihrer Nachbarn Alarm schlagen. Sollte kein Brandfall vorliegen, wird der Feuerwehreinsatz dem aufmerksamen Nachbarn in keinem Fall in Rechnung gestellt.
Bei Gasgeruch sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:
- Bewahren Sie Ruhe
- Vermeiden Sie Funkenbildung
- Lüften Sie
- Schließen Sie den Absperrhahn
- Verlassen Sie das Haus
- Rufen Sie den EWE-Bereitschaftsdienst an unter: 0800-0500500
Damit das Unternehmen ista die Installation und Wartung vornehmen kann, braucht es Zutritt zu den Wohnungen. Deshalb bittet die GSG um die Mithilfe ihrer Mieter. Bitte lassen Sie die Firmenmitarbeiter in Ihre Wohnung und unterstützen Sie sie bei ihren Arbeiten. Vielen Dank!
Eine kleine Erleichterung im Alltag bedeutet die Änderung der sogenannten DIN 14676: Künftig müssen sich Mieter keine Zeit mehr für die Funktionswartung ihrer Rauchwarnmelder nehmen – denn ab sofort ist es zulässig, sie per Fernauslese durchzuführen. Hierzu müssen die Rauchwarnmelder in den Wohnungen lediglich entsprechend programmiert sein, was in diesem Jahr im Rahmen der herkömmlichen Funktionswartung geschieht. Ab 2020 erfolgt dann die Wartung per Funk und lediglich alle 36 Monate vor Ort. An diesem Termin findet die Umgebungsprüfung statt, d.h. es wird kontrolliert, ob sich im Abstand eines halben Meters um den Rauchwarnmelder Hindernisse (z. B. Einrichtungsgegenstände) befinden, die das Eindringen von Brandrauch in den Rauchwarnmelder behindern könnten.
Gewusst? Im Jahr 1676 gab es den großen Oldenburger Stadtbrand. Damals blieben nur wenige Häuser verschont, darunter das Degodehaus.
Einbruch & Diebstahl
Tipps für den Schutz vor Einbrechern
Tür zu! // Schließen Sie die Tür immer zweimal ab, wenn Sie Ihre Wohnung verlassen. Machen Sie auch alle Fenster und die Balkontür zu, selbst wenn Sie nur kurz weg wollen. Legen Sie den Wohnungsschlüssel nicht unter die Fußmatte oder in den Blumenkasten. Einbrecher kennen diese Verstecke.
Augen auf! // Wohnen Sie in einem Mehrparteienhaus, achten Sie darauf, wer hinein will. Drücken Sie nicht einfach gedankenlos auf den Türöffner, sondern schauen oder fragen Sie nach, wer da klingelt. Gern gesehene Besucher werden sich Ihnen vorstellen.
Zur Bank gehen // Wertsachen, die Sie nicht jeden Tag brauchen, sollten Sie nicht in der Wohnung aufbewahren. Legen Sie den Familienschmuck und die wichtigen Dokumente lieber in ein Schließfach bei der Bank.
Briefkasten leeren // Ein überquellender Briefkasten ist für Einbrecher ein klares Signal: „Hier stört mich keiner!“ Sorgen Sie deshalb dafür, dass er auch im Urlaub regelmäßig geleert wird. Ihre Nachbarn übernehmen das sicherlich für Sie. Bitten Sie sie auch darum, ab und zu nach dem Rechten zu sehen.
Fremde fragen // Begegnen Ihnen Fremde im Haus oder auf dem Grundstück, fragen Sie nach, wer sie sind. Einbrecher wollen nicht entdeckt werden und versuchen jeden Kontakt zu den Bewohnern zu vermeiden. Das macht sie verdächtig.
Polizei anrufen // Behalten Sie im Auge und im Ohr, was um sie herum passiert. Wenn Sie merkwürdige Dinge beobachten, gehen Sie der Sache auf keinen Fall selbst auf den Grund. Rufen Sie stattdessen die Polizei. Die Nummer lautet 110 und kann von jedem Telefon – auch dem Handy – kostenlos gewählt werden.
Rund 480 Mio. € hoch war der Schaden, der 2013 durch Einbrüche in Deutschland entstanden ist. Pro Einbruch waren das durchschnittlich ca. 3300 Euro.
Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
Versicherungen
Die wichtigsten privaten Versicherungen
Vorsicht ist besser als Nachsicht. Aber was tun, wenn trotzdem ein Schaden auftritt – in Ihrer eigenen Wohnung oder bei Freunden? Oft können unnötige Reparaturkosten vermieden werden, wenn rechtzeitig die richtigen Versicherungen abgeschlossen wurden. Und diese sind nicht nur für Hauseigentümer wichtig. Auch Mieter sollten sich um den passenden Versicherungsschutz kümmern.
Sie sind zu Besuch bei Freunden und ehe Sie sich's versehen, stoßen Sie Ihr Glas um und setzen damit den teuren Laptop Ihres Gastgebers unter Wasser. Was tun? Bei derlei Missgeschicken greift die private Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers und sorgt dafür, dass weder er noch der Besitzer des beschädigten Geräts auf den Reparaturkosten sitzenbleibt. Eine solche Versicherung ist also auf jeden Fall ratsam. Gut zu wissen: Oft werden Familientarife angeboten, über die Familienangehörige wie Ehepartner und Kinder automatisch mitversichert sind.
Klären Sie bei Vertragsabschluss unbedingt, ob die Versicherung auch Mietsachschäden einschließt. In diesem Fall wären auch von Ihnen verursachte Schäden an den Böden oder Wänden Ihrer Mietwohnung eingeschlossen. Unter Umständen lohnt es sich außerdem, einen Schlüsselverlust über die private Haftpflichtversicherung abdecken zu lassen. Vor allem in großen Wohnanlagen kann ein kompletter Austausch der Schließanlage sonst teuer werden.
Vorsicht ist jedoch trotz aller Absicherung geboten, denn: Kann Ihnen Vorsatz odergrobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, erlischt der Versicherungsschutz und Sie müssen den entstandenen Schaden selbst tragen.
Wenn Zuhause ein Feuer ausbricht oder ein Wasserrohrbruch die gesamte Wohnung flutet, hat man zusätzlich zum Verlust liebgewonnener Erinnerungsstücke auch noch ein ganz anderes Problem: Die zerstörten Möbel und Geräte müssen ersetzt werden.
Auch in ganz normalen Wohnverhältnissen kann dabei schnell eine fünfstellige Summe fällig werden, um sich neu einzurichten. Damit ein solches Unglück nicht Ihren finanziellen Ruin bedeutet, sollten Sie über den Abschluss einer Hausratversicherung nachdenken. Darin sind alle Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände in Ihrem Haushalt gegen Gefahren wie Brand-, Wasser- oder Sturmschäden, aber auch gegen Einbruchdiebstahl und Vandalismus versichert. Auch Renovierungs- oder Hotelkosten können abgedeckt werden. Die Versicherungssumme sollte sich dabei am Wert der Einrichtung orientieren. Oft bieten Versicherer eine Pauschalsumme pro Quadratmeter an. Dennoch lohnt es sich, dieses Angebot noch einmal zu überprüfen. Denn wer etwa in einer sehr kleinen, dafür aber besonders hochwertig eingerichteten Wohnung lebt, könnte sonst im Schadensfall das Nachsehen haben.
Gut zu wissen: Wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzen, liegt es im Ermessen des Versicherers, ob er für einen Schaden aufkommt. Verlassen Sie zum Beispiel das Haus, obwohl Ihre Waschmaschine noch läuft, deckt die Versicherung einen hierbei entstehenden Wasserschaden nicht zwangsläufig ab.
Knapp 50 Millionen Menschen in Deutschland besitzen eine private Haftpflichtversicherung im Haushalt.
Quelle: Statista
Tipps für Versicherte
Umzug melden // Im Falle eines Umzugs deckt die Hausratversicherung für maximal zwei Monate beide Wohnungen ab. Vergessen Sie deshalb auf keinen Fall, sich zeitnah umzumelden. Ist Ihre neue Wohnung deutlich größer als die bisherige, lassen Sie Ihren Vertrag auf die neue Wohnfläche anpassen. Im Schadensfall kann es sonst passieren, dass die Versicherung nicht den gesamten Hausrat abdeckt.
Kosten sparen // Vermeiden Sie doppelte Beiträge und kündigen Sie rechtzeitig Ihre überflüssigen Versicherungsverträge, wenn Sie demnächst heiraten oder in eine bereits bestehende Wohngemeinschaft ziehen, denn: Eine private Haftpflichtversicherung greift bei Eheleuten und deren Kindern eine Hausratversicherung pro Wohnung genügt.
Fristen einhalten // Ein Schadensfall muss der Versicherung zeitnah, meist innerhalb einer Woche, gemeldet werden. Verzichten Sie auf jeden Fall darauf, den Schaden schon vorab selbst zu begleichen oder die beschädigten Gegenstände voreilig zu entsorgen. Im schlimmsten Fall erlischt dadurch Ihr Versicherungsschutz.
Hund mitversichern // Auch wenn Ihr Hund für Sie schon längst zur Familie gehört, ist er nicht über Ihre Privathaftpflicht mitversichert. Verletzt er einen Fremden oder beschädigt dessen Eigentum, werden Sie als Halter zur Kasse gebeten. Als Hundeliebhaber lohnt sich deshalb in vielen Fällen das Abschließen einer zusätzlichen Tierhalterhaftpflicht.
Angebote vergleichen // Bei den vielen verschiedenen Versicherungsangeboten lohnt es sich, zu vergleichen und den perfekten Tarif für die eigene Lebenssituation zu finden. So bieten viele Versicherungen beispielsweise spezielle Tarife für Alleinstehende oder Senioren an.
Optionale Zusatzversicherungen
Hier werden üblicherweise die Kosten abgedeckt, die durch einen Rechtsstreit entstehen. Eine Rechtsschutzversicherung gibt Ihnen finanzielle Absicherung, beispielsweise bei einem Unfall.
Im Falle Ihres Todes kümmert sich diese Versicherung um die finanzielle Absicherung Ihrer Hinterbliebenen. Sie ist vor allem dann empfehlenswert, wenn Sie Alleinverdiener der Familie sind.
Oft reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht aus. Auch diese Versicherung ist deshalb für Alleinverdiener wichtig, denn sie sichert alle ab, die von Ihrem Arbeitseinkommen leben.
Für alle, die regelmäßig verreisen, ist diese Versicherung unter Umständen sinnvoll. Je nach Angebot können Gepäck- und Reiserücktrittversicherung sowie ein Auslandskrankenschutz enthalten sein.
Welche Versicherungen Sie wirklich benötigen, hängt vor allem von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Oft sorgt hier ein unabhängiges Beratungsgespräch für Klarheit, das etwa von der Verbraucherzentrale angeboten wird:
Verbraucherzentrale
Julius-Mosen-Platz 5 26122 Oldenburg
Telefon: 0441 13303 (Montag und Donnerstag 10 bis 18 Uhr, Dienstag 10 bis 14 Uhr und nach Vereinbarung)