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Aufeinander zugehen
Die Chance des Neuen
![I Stock 471508432 asiseeit](https://www.gsg-oldenburg.de/assets/images/Stockmaterial/_800x500_crop_center-center_85_none_ns/iStock-471508432_asiseeit.jpg)
Im Grunde genommen ist es ganz einfach: Damit Fremdes nicht fremd bleibt, müssen wir uns damit beschäftigen und versuchen, es zu verstehen. Wir sind eine offene, tolerante Gesellschaft und wollen genau das auch bleiben. Unser Rat: Interessieren Sie sich für das Neue, machen Sie Unbekanntes zu Bekanntem.
Menschen, die aus Ländern zu uns kommen, machen vieles anders als wir – weil sie es nur so kennen. Sie bringen ihre Kulturen mit, ihre Sitten und Gebräuche. Dies alles gibt ihnen in diesem für sie unbekannten Land Halt und Sicherheit. Das ist gut so und hilft, sich hier einzufinden. Und wenn wir uns für sie und ihr Leben interessieren, dann klappt das noch viel besser.
Kultur & Alltag
Die meisten Menschen, die zu uns kommen, beherrschen kein Deutsch. Sie haben es nicht gelernt. Sprechen Sie langsam und deutlich mit Ihnen, sehen Sie sie an. Unterstützen Sie Ihre Aussagen mit Ihrer Gestik und Mimik. Sprachen lernt man am besten durch sprechen. Suchen und pflegen Sie deshalb den Kontakt zu den neuen Menschen in unserem Land.
In Deutschland herrscht Religionsfreiheit. Das ist gut so. Neben dem Christentum gibt es etwa den Buddhismus, das Judentum und den Islam. Ihr Glaube ist für viele Menschen, die nach Deutschland kommen, sehr wichtig. Er gibt ihnen Halt und Zuversicht. Klar ist aber auch: Die Grenzen in der Art des Zusammenlebens in unserem Land bestimmen keine Religionen, sondern unsere Gesetze. Nebenbei: Selbstverständlich gibt es auch eine ganze Reihe an Menschen, die sich zu keiner Religion hingezogen fühlen.
Im Islam gelten Speisevorschriften, die von den Gläubigen zu beachten sind. „Haram“, also verboten, sind etwa alle Lebensmittel, die aus Schweinefleisch bestehen oder Bestandteile enthalten, sowie Fleisch von Tieren, die sowohl auf dem Land, als auch auf dem Wasser leben (z.B. Krokodile, Frösche). Untersagt ist auch der Genuss von Alkohol.
Es sind nur fünf Wörter: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Aber genau sie machen den Kern unseres Zusammenlebens in Deutschland aus. Die Aussage gehört zu den Grundrechten und darf nicht relativiert werden - auch nicht durch Religionen, die ihren Gläubigen eventuell etwas anderes vorgeben. Dieser Satz gilt immer.
Kinder brauchen Vorbilder. Wenn Sie nicht wollen, dass sie im Haus und auf der Straße herumschreien, tun sie das auch nicht. Hören Sie aufmerksam zu und erklären Sie ruhig, was sie vielleicht falsch gemacht haben.
65,3 Millionen Menschen befanden sich 2015 auf der Flucht.
Quelle: UNO
Gute Nachbarschaft
Das Ziel: eine tolerante Gemeinschaft
Fünf Regeln für ein gutes Zusammenleben
Ein guter Start // Wenn Sie neu in ein Mehrfamilienhaus einziehen, stellen Sie sich möglichst bald Ihren Nachbarn vor. Erzählen Sie ein wenig von sich, zeigen Sie – aber ohne allzu neugierig zu wirken – Interesse an deren Leben. Dann ist das Eis schnell gebrochen.
Probleme ansprechen // Wenn die Musik vielleicht doch zu laut war, reden Sie darüber. Aber platzen Sie nicht einfach in die Party, sondern suchen Sie am nächsten Tag das Gespräch. Sie werden sehen, dass sich immer eine Lösung findet.
Nachbarschaftshilfe // Gehen Sie von sich aus auf Ihre Nachbarn zu. Braucht vielleicht jemand Unterstützung beim Einkauf? Warum geben Sie Ihre ausgelesene Zeitung nicht an das Rentnerpaar links oben weiter? Können Sie bei Computerproblemen helfen? Sie werden sehen: Sowas zahlt sich immer aus!
Zusammen // Versuchen Sie mit den anderen Bewohnern etwas zusammen zu unternehmen. Ein gemeinsames Grillen, ein Radausflug oder eine Kohlfahrt im Winter können Wunder bewirken – und das Verständnis füreinander deutlich erhöhen.
Rücksicht nehmen // Machen Sie nicht aus jeder Mücke einen Elefanten. Bewahren Sie die Ruhe und versuchen Sie, einen Kompromiss zu finden, der für alle gut ist. Manchmal reicht es bei lauter Musik ja schon, wenn die Balkontür geschlossen wird. Und auch das Baby, das mittags noch so gerne schreit, wird bald größer sein. Und ruhiger.
Bei Feiern // *Zusammenfassung der "Vier Tipps für eine Feier ohne Reue" aus dem Mieterheft.*
Mythen rund ums Feiern
Dieser Mythos hält sich hartnäckig – das Recht auf Party aber gibt es nicht. Kein Gesetz erlaubt pauschal eine Feier in einem bestimmten Zeitraum. Gefeiert werden darf – ganz im Gegenteil – grundsätzlich immer. Aber: Ab 22 Uhr ist die Zimmerlautstärke besonders einzuhalten und zu beachten.
Faktisch hält sich in der Silvesternacht natürlich fast niemand an etwaige Ruhebestimmungen. Dass die Behörden ein Auge zudrücken, hat aber keinen rechtlichen Hintergrund, sondern ist einzig dem Umstand geschuldet, dass in dieser Nacht die Ausnahme die Regel ist. Schließlich begrüßt nahezu jeder das neue Jahr mit Böllern und einer Party. Im eigenen Interesse sollte man aber auch an Silvester wissen, wann für einen selber besser Schluss ist.
Von wegen! Das Sprengstoffgesetz ist eindeutig: Nur religiöse, kulturelle und traditionelle Feiern dürfen mit einem Feuerwerk abgerundet werden. Wer dennoch böllert, riskiert Ärger mit den Behörden. Die müssen jede Ausnahme genehmigen.
Wenn die Polizei bei einer Feier vor der Tür steht, kommt sie nicht als Gast. Meist wird sie gerufen, wenn es einem Nachbarn zu bunt wurde. Kommt der Gastgeber der Aufforderung nach Lärmreduzierung nicht nach, können die Beamten in letzter Konsequenz sehr wohl die Musikanlage beschlagnahmen oder gar Gäste der Feier verweisen. Soweit sollte es aber niemand kommen lassen. Hausordnung und Mietvertrag sind eindeutig, doch zwischen Ihnen und Ihren Nachbarn gibt es trotz persönlichem Austausch weiterhin Streit rund um das Thema feiern? Wir beraten Sie gern.
![I Stock 961385910 yaruta](https://www.gsg-oldenburg.de/assets/images/Stockmaterial/_800x500_crop_center-center_85_none_ns/iStock-961385910_yaruta.jpg)
Tür an Tür mit den Kleinsten
Keine Frage: Lachen und Schreien, Weinen und Toben – das gehört zur Kindheit einfach dazu. Deshalb muss es auch – so wurde es von den Richtern am Bundesgerichtshof entschieden – „als Begleiterscheinung kindlichen und jugendlichen Freizeitverhaltens“ in „höherem Maße“ durch Nachbarn akzeptiert werden. Genau wie nächtliches Babygeschrei. Auch der Kindergeburtstag ist gesichert, nicht nur mit Onkel und Tante, sondern auch mitkleinen Gästen. Leichte Störungen müssen ausgehalten werden. Klar ist aber auch: Die Wohnung ist kein Sportparcours. Fußball spielen, Radfahren, Inlineskaten – all das sind Beschäftigungen für draußen. Auch Treppenhaus und Aufzüge sind kein Spielplatz.
Und draußen? Wenn die Wiese vorm Haus zur Mietsache gehört, dürfen Kinder dort natürlich spielen. Allerdings sollten die Eltern darauf achten, dass die Ruhezeiten (von 13 bis 15 Uhr sowie von 22 bis 7 Uhr) eingehalten werden.
Tipps für einen harmonischen Umgang
Mal mitmachen // Kinder sind Kinder, sie toben und sie machen Quatsch. Legen Sie dabei nicht jedes Wort auf die Goldwaage, machen Sie auch mal einen Spaß fröhlich mit. Freuen Sie sich, wenn die Kids Sie mögen.
Hilfe anbieten // Bieten Sie – besser dezent als aufdringlich – Ihre Hilfe an. Manch junges Elternpaar freut sich, wenn es mal wieder einen Abend zu zweit im Restaurant oder im Kino verbringen kann, weil es weiß, dass Sie sich als netter Babysitter um die Kleinen kümmern.
Gutes Beispiel // Kinder brauchen Vorbilder. Wenn Sie nicht wollen, dass sie im Haus und auf der Straße herumschreien, tun sie das auch nicht. Hören Sie aufmerksam zu und erklären Sie ruhig, was sie vielleicht falsch gemacht haben.
Nicht provozieren lassen // Wenn aus Kindern Jugendliche werden, dann geht es verbal gelegentlich richtig zur Sache. Sie wollen ihr Revier markieren und einmal testen, wie weit sie gehen können. Lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen oder provozieren. In der Regel ist das alles weniger böse gemeint.
Die Eltern ansprechen // Wenn Kinder Sie stören, sprechen Sie bitte stets deren Eltern und den konkreten Fall an. Pauschales Aufregen nützt nichts. Meistens lässt sich das Problem so aus der Welt schaffen. Selbst wenn Sie sehr genervt sind, gibt Ihnen das nicht das Recht, die Kinder zu beschimpfen oder womöglich zu bestrafen.
71 Prozent finden Gartenpartys super – wenn sie selbst eingeladen sind. 36 Prozent der Mehrfamilienhaus-Bewohner empfinden sie als Zumutung.
Quelle: Statista