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Ratgeber
Was viele beim Feiern vergessen
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30. Juni 2025 | Tamara Zimdahl
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Ob Geburtstag, Sommerabend auf dem Balkon oder ein spontaner Grillabend – Anlässe zum Feiern gibt es genug. Doch wer in einem Mietshaus lebt, feiert nie ganz allein. Denn wo Gäste zusammenkommen, sind auch die Nachbar:innen nicht weit. Umso wichtiger ist es, dass Freude und Rücksicht sich nicht ausschließen.
Gerade in Mehrparteienhäusern ist die Geräuschkulisse dichter, der Garten gemeinschaftlich und der Flur keine Verlängerung des Wohnzimmers. Doch mit etwas Planung und Umsicht lassen sich Feiern so gestalten, dass sie für Gastgeber:innen wie auch für Nachbar:innen angenehm verlaufen.
Gute Vorbereitung spart Stress
Gute Feste fallen selten vom Himmel. Schon die Wahl des Termins kann entscheidend sein: Feiertage, Ferien oder andere Veranstaltungen führen schnell zu Absagen – oder eben dazu, dass andere im Haus ebenfalls feiern. Wer früh einlädt, vermeidet Kollisionen und sorgt für Planungssicherheit. Auch die Anzahl der Gäste sollte zur Größe der Wohnung passen – lieber gemütlich als gedrängt.
Ein weiterer Erfolgsfaktor: Kommunikation. Wer die Nachbarschaft rechtzeitig informiert – etwa mit einem kleinen Zettel im Treppenhaus oder einer kurzen persönlichen Ansprache – signalisiert Rücksicht und vermeidet Missverständnisse. Erfahrungsgemäß reagieren Nachbar:innen deutlich entspannter, wenn sie wissen, was sie erwartet.

Feiern, aber nicht zu laut
Musik gehört zu einer guten Feier dazu – aber ab 22 Uhr gilt gesetzlich die Nachtruhe. Ab dann ist Zimmerlautstärke angesagt, idealerweise bei geschlossenen Fenstern. Wer auf der Feier lieber Gespräche statt Basswellen fördern möchte, regelt den Ton schon vorher etwas herunter.
Wichtig ist auch: Gefeiert wird ausschließlich in der Wohnung. Treppenhäuser, Hausflure oder Gemeinschaftsräume sind tabu – nicht nur aus Rücksicht, sondern auch aus Brandschutzgründen. Ebenso sollten Begrüßungen und Zigarettenpausen nicht direkt vor der Tür oder unter Nachbars Fenstern stattfinden.

Nach der Feier ist vor dem Hausfrieden
Ein gelungener Abend endet nicht mit dem letzten Gast. Leere Flaschen im Garten oder Mülltüten im Hausflur sorgen am nächsten Morgen schnell für Verstimmung. Wer sich noch kurz aufrafft und den gröbsten Müll wegräumt, zeigt Verantwortung. Bei großen Feiern empfiehlt sich sogar eine Extrafahrt zur Wertstoffstation – die Mülltonnen sind oft schnell voll, und niemand möchte der Grund für überquellende Abfallbehälter sein.

Feier-Mythen entlarvt
Viele halten sich an Aussagen wie „Einmal im Jahr darf ich laut sein“ oder „An Silvester ist alles erlaubt“. Tatsächlich gibt es kein gesetzliches Partyrecht, und auch Silvester hebt die Ruhezeiten nicht offiziell auf – es wird lediglich häufig toleriert. Feuerwerk zum Geburtstag ist übrigens nur mit Genehmigung zulässig, und die Polizei darf bei wiederholter Ruhestörung durchaus eine Musikanlage sicherstellen.
Feiern mit Weitblick
Checkliste: Rücksichtsvoll feiern
Damit Ihre nächste Feier nicht nur schön, sondern auch nachbarschaftlich ein voller Erfolg wird, helfen ein paar einfache Maßnahmen. Rücksicht bedeutet nicht Verzicht – im Gegenteil. Wer kleine Zeichen der Achtsamkeit setzt, schafft Raum für große Freude. Und das Beste daran: Man begegnet sich auch am nächsten Tag noch mit einem Lächeln im Treppenhaus.
- Termin frühzeitig wählen und Gäste einladen
- Zettel im Treppenhaus aufhängen oder Nachbar:innen direkt informieren
- Anzahl der Gäste an Wohnungsgröße anpassen
- Grillen nur mit einem Elektrogrill
- Balkon- und Raucherzonen leise halten
- Musikwünsche vorab sammeln – Playlist vorbereiten
- Ab 22 Uhr: Fenster schließen, Musik leiser drehen (Zimmerlautstärke)
- Nur in der Wohnung feiern – keine Nutzung von Fluren oder Treppenhaus
- Müll direkt entsorgen – evtl. Extrafahrt zur Deponie planen
- Auf Beschwerden ruhig und freundlich reagieren
- Zwei Gäste als „Aufräumhelfer:innen“ vorab ansprechen
Gut zu wissen
Party-Wissen kompakt
Täglich ab 22 Uhr. Dann muss Zimmerlautstärke eingehalten werden – das bedeutet: Geräusche dürfen in Nachbarwohnungen kaum noch zu hören sein.
Grillen ist grundsätzlich erlaubt, sofern Rauch und Gerüche keine Nachbar:innen belästigen. Das gilt auch für den Balkon. Auf den Mietgrundstücken der GSG OLDENBURG sind Kohle- und Gasgrills aus Sicherheits- und Umweltschutzgründen nicht gestattet. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise in Ihrem Mietvertrag oder in der Hausordnung.
Ja! Wer vorwarnt, erntet Verständnis. Rücksicht wirkt vorbeugend.
Nein. Treppenhaus, Flure und Hauseingänge sind Gemeinschaftsflächen und keine Partyzone – auch wegen Brand- und Schallschutz.
Jein. Viele nehmen es lockerer – aber die gesetzliche Nachtruhe gilt auch an Silvester. Feuerwerk ist nur zwischen dem 31. Dezember, 0 Uhr und dem 1. Januar, 6 Uhr erlaubt – und nur, wenn es nicht ausdrücklich verboten wurde (z. B. in Innenstädten oder in der Nähe von Altenheimen).
Wird wiederholt gegen Ruhezeiten verstoßen, darf die Polizei Musikanlagen beschlagnahmen oder sogar die Party auflösen.
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