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Nachlass regeln: rechtzeitig vorsorgen, Klarheit schaffen

  • 07. Mai 2026 | Alke zur Mühlen
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Wer früh festlegt, was im Ernstfall gelten soll, entlastet Angehörige, Partner:innen und Freund:innen. Testament, Vollmachten und ein gut sortierter Unterlagenordner sorgen dafür, dass die eigenen Wünsche auch umgesetzt werden können – und andere handlungsfähig bleiben.

Über den eigenen Nachlass nachzudenken, fällt vielen Menschen schwer. Dabei geht es vor allem um Selbstbestimmung. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann selbst entscheiden, was mit dem Besitz passieren soll, aber auch, wie die eigene Bestattung gewünscht ist oder wer sich künftig um das Haustier kümmert. Das schafft klare Verhältnisse und entlastet die Hinterbliebenen in einer schweren Zeit.

Aber wann ist „rechtzeitig“? Verfassen darf ein Testament, wer „testierfähig“, also im Vollbesitz der geistigen Kräfte ist. Deshalb ist es auch ratsam, das Thema nicht aufzuschieben. Unfall oder Krankheit können schnell dazu führen, nicht handlungsfähig zu sein. Es lohnt sich also, die wichtigsten Entscheidungen beizeiten zu klären – nicht nur mit Blick auf das Erbe, sondern auch durch Vorsorgevollmachten. Gerade letztere sollten mit den Vertrauenspersonen besprochen sein. Geht es um minderjährige Kinder, sollte klar sein, wer als Vormund infrage kommt.

Wenn nichts geregelt ist – die gesetzliche Erbfolge

Gibt es kein Testament und keinen Erbvertrag, gilt die gesetzliche Erbfolge. Darin ist festgelegt, wer erbt – unabhängig davon, wer im Alltag besonders nahestand. Ehepartner:innen erben nicht automatisch alles; je nach Familienkonstellation können Kinder oder weitere Verwandte Ansprüche haben. Unverheiratete Partner:innen, Freund:innen oder Nachbar:innen erben nach der gesetzlichen Erbfolge nicht. Wer das anders handhaben möchte, muss ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen.
 

Zwei ältere Personen sitzen an einem hellen Küchentisch, schauen auf Unterlagen, eine Person hält einen Stift, vor ihnen Laptop und Smartphone.

Gerade Singles und Alleinstehende sollten deshalb überlegen: Wer soll informiert werden, wer bestimmte persönliche Dinge erhalten, wer als Vertrauensperson wissen, wo wichtige Unterlagen liegen? Auch ohne großes Vermögen kann Vorsorge Streit und Unsicherheit vermeiden. Denn zum Nachlass gehören nicht nur Geld oder Wertgegenstände, sondern auch Möbel oder Erinnerungsstücke. Und Aufgaben: eine Bestattung ist zu organisieren, Mitgliedschaften sind zu kündigen, der Hausstand aufzulösen. Bei Mieter:innen ist wichtig, wo der Mietvertrag liegt, wer einen Ersatzschlüssel hat und wer im Ernstfall mit Vermieter:innen, Behörden oder Versicherungen sprechen kann.

Testament: klar schreiben, sicher aufbewahren

Mit einem Testament lässt sich festlegen, wer erben oder bestimmte Dinge erhalten soll. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ort und Datum sind empfehlenswert, damit später eindeutig ist, welche Fassung gilt. Ein getippter Ausdruck mit Unterschrift reicht nicht aus.

Wichtig sind eindeutige Formulierungen: Wer soll wie berücksichtigt werden? Wer bekommt nur einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag? Bei komplizierten Familienverhältnissen, Schulden oder Unsicherheit ist Beratung sinnvoll, etwa durch Notar:innen oder Fachanwält:innen für Erbrecht. Auch Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger sind zu bedenken.

Vorsorge

Gut zu wissen

Die Stiftung Warentest bietet online eine Checkliste „Testament schreiben“ an. Klick für Klick führt sie durch alle notwendigen Schritte.

zur Checkliste

Ein Testament hilft nur, wenn es gefunden wird. Es kann zu Hause sicher aufbewahrt werden, muss dann aber für Vertrauenspersonen auffindbar sein. Noch sicherer ist die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht. Notarielle Testamente werden ebenfalls amtlich verwahrt und im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert. Dort wird nicht der Inhalt gespeichert, sondern wo die Urkunde liegt.

Digitaler Nachlass und mehr

Zum Nachlass gehören inzwischen auch E-Mail-Konten, Accounts in sozialen Netzwerken, digitale Abos und mehr. Hilfreich sind eine aktuelle Übersicht sowie eine Regelung, wer Zugriff auf die nötigen Informationen erhalten oder sich um Löschung, Kündigung oder Erhalt kümmern soll. Auch Haustiere dürfen nicht vergessen werden: Wer übernimmt sie? Welche Tierarztpraxis, welches Futter, welche Medikamente sind wichtig? Ein gut markierter Vorsorgeordner kann all diese Informationen bündeln. 

Zwei Personen schauen gemeinsam auf einen Laptop; rechts eine Person mit Brille und Cardigan, links eine Person im gestreiften Hemd lehnt nah heran.

Holen Sie sich Unterstützung: Bei digitalen Themen kann Hilfe aus Familie oder Freundeskreis viel bewirken.

Vorsorge für Krankheit und Pflegebedürftigkeit

Viele dieser Nachlassregelungen können auch schon vor dem Tod gute Dienste leisten, etwa wenn gesundheitliche Notfälle oder Pflegebedarf eintreten. Ergänzt um eine Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson handeln, wenn man es selbst nicht mehr kann. Eine Betreuungsverfügung hält fest, wer im Ernstfall als Betreuer:in eingesetzt werden soll. Eine Patientenverfügung beschreibt, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden. Diese Dokumente sollten unterschrieben, auffindbar und mit den bevollmächtigten Personen besprochen sein. Viel Arbeit auf den ersten Blick – aber ein gutes Gefühl, wenn für alle Fälle vorgesorgt ist.

Mehr erfahren

Vorsorge Schritt für Schritt

Die Verbraucherzentrale bietet eine Online-Ausfüllhilfe für Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Digitales Erbe an. Man wird Schritt für Schritt durch alle Fragen geführt. Das fertige Dokument muss anschließend ausgedruckt und unterschrieben werden.

Verbraucherzentrale.de

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