Zugang zu Bildung und Teilhabe
Zugang zu Bildung und Teilhabe
-
10. März 2026 | Alke zur Mühlen
Link zum Artikel wurde in die Zwischenablage kopiert.
Für Eltern, die genug verdienen, um für sich selbst zu sorgen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht, gibt es den Kinderzuschlag. Was viele Menschen nicht wissen: Wer ihn erhält, hat automatisch auch Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket.
Der Kinderzuschlag wird zur zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Er kann bis zu 297 Euro im Monat je Kind betragen. Die Höhe hängt davon ab, wie hoch das Einkommen der im Haushalt lebenden Eltern und Kinder ist. Mindestens gibt es 25 Euro im Monat. Beantragt wird der Kinderzuschlag bei der Familienkasse. Die Kasse prüft, ob die Familie in dem Zeitraum ein Einkommen hat, das mindestens so hoch ist, dass sie keine Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) erhalten würde. Aber auch nicht so hoch, dass sie ihren Bedarf komplett allein decken kann. Für die Bedarfsberechnung gibt es verschiede Freibeträge. Die Höhe hängt von der Zusammensetzung der Familie ab. Außerdem werden die Wohnkosten berücksichtigt.
TIPP: Weil die offiziellen Bedarfsgrenzen für den Kinderzuschlag immer wieder angepasst werden, lohnt es sich regelmäßig zu prüfen, ob man einen Anspruch hat. Am einfachsten geht das über den digitalen KiZ-Lotsen der Familienkasse. Dort wird auch beschrieben, wie ein Antrag gestellt werden kann.
Durch den Kinderzuschlag zum Bildungspaket
Der Kinderzuschlag wird immer für sechs Monate bewilligt. Danach muss er neu bei der Familienkasse beantragt werden. Auch wenn nur eine kleine Summe bewilligt wird, lohnt sich der Aufwand. Denn wer den Kinderzuschlag bekommt, hat automatisch ein Recht auf Leistungen aus dem Bildungspaket. Die Ersparnisse hierdurch können deutlich größer sein als der reine Kinderzuschlag.
Gut zu wissen
Das Bildungspaket (BuT)

Mit seinen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) unterstützt der Staat Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Anspruch hat beispielsweise, wer Grundsicherung bezieht, Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt, Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Kindergeld und Wohngeld bzw. Kinderzuschlag erhält.
Im Rahmen des Bildungspaketes werden unter anderem Kosten für Schulbedarf, Lernförderung oder auch mehrtägige Klassenfahrten und Schulausflüge übernommen. Außerdem gibt es einen Zuschuss zum Mittagessen.
Je nach Anspruchsgrund und Leistung sind bei der Stadt Oldenburg unterschiedliche Stellen für die Bewilligung zuständig. Eine Übersicht findet sich hier:
Weitere Informationen:
- https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
- Servicetelefon der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit: 0800 4555530 (gebührenfrei)
- Merkblatt „Kinderzuschlag“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
- Kindergeld online beantragen: https://web.arbeitsagentur.de/kiz/ui/start
Weitere Artikel aus dem Bereich Ratgeber

WG-Zimmer für Studium, Ausbildung und Praktikum
Fast 600 Studierende wohnen in WGs und Einzel-Apartments bei der GSG. Für viele ist es die erste eigene Wohnung in einer neuen Stadt. Mit Thomas... lesen
Was viele beim Feiern vergessen
Ob Geburtstag, Sommerabend auf dem Balkon oder ein spontaner Grillabend – Anlässe zum Feiern gibt es genug. Doch wer in einem Mietshaus lebt,... lesen