Kommunalwahl in Oldenburg

Kommunalwahl in Oldenburg
  • 25. August 2026 | Lisa Knoll
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Am 13. September 2026 entscheidet sich, wer künftig als Oberbürgermeister:in an der Spitze der Oldenburger Stadtverwaltung steht. Zusätzlich werden die Mitglieder des Oldenburger Stadtrats neu gewählt. Doch wer darf überhaupt abstimmen? Wie viele Stimmen gibt es? Und wann kommt es zu einer Stichwahl? Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Kommunalwahl in Oldenburg.

Wer wird bei der Kommunalwahl gewählt?

Bei der Kommunalwahl am 13. September 2026 handelt es sich genau genommen um zwei Wahlen: die des Stadtrats und die des:der Oberbürgermeister:in. Der Stadtrat entscheidet über wichtige Angelegenheiten der Stadt, zum Beispiel über den Haushalt oder größere Bauvorhaben. Er gibt damit die politischen Leitlinien vor. Die Stadtverwaltung setzt die Beschlüsse anschließend um. Der:die Oberbürgermeister:in leitet die Stadtverwaltung und trägt Verantwortung für deren Arbeit. Zu den Aufgaben gehört, Sitzungen und Beschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse vorzubereiten. Gleichzeitig ist der:die Oberbürgermeister:in selbst Mitglied des Stadtrats.

137.000

Oldenburger:innen

sind für die Kommunalwahl 2026 wahlberechtigt. Das sind rund drei Viertel aller Einwohner:innen der Stadt.
 

Wer darf bei der Kommunalwahl wählen?

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürger:innen sowie Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten. Sie müssen am Wahltag seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Oldenburg haben und mindestens 16 Jahre alt sein. Für die Wahl 2026 bedeutet das beim Alter konkret: Wahlberechtigt ist, wer spätestens am 13. September 2010 geboren wurde.

Wer wählen möchte, muss im Wählerverzeichnis stehen oder einen Wahlschein besitzen. Wahlberechtigte werden in der Regel automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen, sofern sie ordnungsgemäß in der Stadt gemeldet sind. Die Stadt Oldenburg stellt alle Wahlbenachrichtigungen bis zum 21. August zu. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, wird gebeten, sich ans Wahlbüro (Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg) zu wenden.

Wo wird gewählt?

Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, welchem Wahlbezirk man zugeordnet ist und in welchem der zahlreichen Wahllokale im Stadtgebiet man die Stimme abgeben kann. Die Wahllokale sind am 13. September von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Übrigens: Alle Wahllokale sind barrierefrei zugänglich. Wer aufgrund von körperlichen Einschränkungen, wie etwa einer Sehbehinderung, Hilfe beim Wahlvorgang braucht, kann von einer Person des Vertrauens begleitet werden.
 

Wählerbrief wird aus einem gelben Briefkasten gewählt, pinker Umschlag mit Adresse und Text liegt in einer Hand.

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der zuständigen Kommune eingegangen sein.

Kann man auch per Briefwahl abstimmen?

Ja. Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte, kann per Briefwahl abstimmen. Die Briefwahlunterlagen kann man entweder online unter www.oldenburg.de/briefwahl oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragen. Außerdem kann man die Unterlagen persönlich im Wahlbüro am Pferdemarkt 14 beantragen und direkt vor Ort ausfüllen.

Die Antragsfrist endet für die Kommunalwahl 2026 am Freitag, 11. September, um 13 Uhr. Entscheidend ist: Der ausgefüllte Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der zuständigen Kommune angekommen sein. Wer die Briefwahl nutzt, sollte deshalb ausreichend Zeit für den Rückweg der Unterlagen einplanen oder den Wahlbrief rechtzeitig direkt beim Wahlbüro (Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg) abgeben.

53,8

Prozent

Wahlbeteiligung gab es bei der letzten Kommunalwahl 2021.

Wie wird ein:e neue:r Oberbürgermeister:in für Oldenburg gewählt?

Bei der Oberbürgermeister:innenwahl hat jede wahlberechtigte Person genau eine Stimme. Auf dem Stimmzettel stehen alle zugelassenen Kandidat:innen. In Oldenburg treten neun Personen für das OB-Amt an. Die Wähler:innen machen ihr Kreuz bei der Person, die sie wählen möchten. Achtung: Wer mehr als eine Stimme abgibt, macht den eigenen Wahlzettel ungültig.

Die Oberbürgermeisterwahl ist eine Mehrheitswahl. Entscheidend ist zunächst, ob eine Kandidatin oder ein Kandidat mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen bekommt. Um 18 Uhr schließen die Wahllokale. Anschließend werden die Stimmen ausgezählt. Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen bekommt. Wenn niemand diese absolute Mehrheit erhält, ist die Wahl noch nicht entschieden. Dann gibt es eine Stichwahl.

Für Oldenburg ist eine mögliche Stichwahl für Sonntag, 27. September 2026, angesetzt – also zwei Wochen nach dem ersten Wahlgang. In der Stichwahl treten nur noch die beiden Kandidat:innen gegeneinander an, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen bekommen haben. Gewählt ist, wer in der Stichwahl die meisten gültigen Stimmen bekommt.

Papierkorb mit einem ausgestreckten Arm, der eine Karte oder ein Dokument aus dem Korb hebt, in dunklem Blau auf schwarzem Hintergrund.

INFOKASTEN

Weitere Infos zur Kommunalwahl

Wahlbüro
Pferdemarkt 14
26121 Oldenburg
Telefon: 0441 235-4444
E-Mail: wahlbuero@stadt-oldenburg.de

Und online bei der Stadt Oldenburg

Wie wird ein neuer Oldenburger Stadtrat gewählt?

Bei der Wahl der Stadtratsmitglieder hat jede wahlberechtigte Person drei Stimmen. Diese Stimmen kann man entweder einer Partei oder Wählergruppe geben, sie auf eine:n einzelne:n Kandidat:in bündeln oder sie auf verschiedene Parteien, Gruppen und Kandidat:innen verteilen. Man muss nicht alle drei Stimmen nutzen. Aber wer mehr als drei Kreuze auf dem Stimmzettel setzt, macht ihn ungültig.

Insgesamt werden 52 Sitze im Stadtrat vergeben, zwei mehr als es momentan gibt. Die Zahl steigt wegen der gewachsenen Einwohner:innenzahl der Stadt. Für diese 52 Sitze, auch Ratsmandate genannt, gibt es 383 zugelassene Bewerber:innen.

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