Gesetzliche Änderungen bei Überweisungen ab 5. Oktober 2025

Stromvertrag
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Neue EU-Regelung beschlossen

24-Stunden-Lieferantenwechsel bei Strom

Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue technische Vorgaben für den Wechsel von Stromanbietern. Die Bundesnetzagentur hat verbindliche Standards eingeführt, die für alle Energieversorger und Netzbetreiber in Deutschland gelten. Ziel ist ein schneller, transparenter Wechselprozess, der Abrechnungsfehler vermeidet und die Stromversorgung zuverlässig absichert.

Im Überblick

Was sich ab dem 6. Juni 2025 ändert

  • Die neuen Vorgaben wurden von der Bundesnetzagentur beschlossen und gelten bundesweit.
  • Der Wechselprozess zwischen Stromanbietern muss innerhalb eines Werktages abgewickelt werden.
  • Rückwirkende Ab- und Anmeldungen sind nicht mehr möglich.
  • Es zählt nur das tatsächlich gemeldete Datum von Auszug und Einzug.
  • Das bedeutet: Stromverträge müssen rechtzeitig gekündigt bzw. abgeschlossen werden.
  • Der neue „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ betrifft nur den technischen Wechselprozess – nicht die rechtlichen Kündigungsfristen.
  • Die rechtlichen Kündigungsfristen bleiben unverändert und müssen weiterhin eingehalten werden.
House 7788811 1920

Was Sie beachten müssen...

... vor dem Einzug

Vor dem Einzug einen Liefervertrag mit einem Stromanbieter für die neue Wohnung abschließen. Vertragsbeginn sollte der Tag des offiziellen Beginns des Mietverhältnisses sein. Für die Anmeldung beim neuen Stromanbieter benötigen Sie die Malokations-ID - dieser erhalten Sie von uns.

⚠️ Ohne eigenen Vertrag landen Sie automatisch in der oft deutlich teureren Grundversorgung des lokalen Anbieters.

... vor dem Auszug

Stromvertrag für die alte Wohnung fristgemäß kündigen oder, wenn möglich, auf die neue Wohnung ummelden. Wenn das nicht möglich ist, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Ihren Stromzählerstand erhalten Sie mit Ihrem Abnahmeprotokoll.

⚠️ Wichtig zu wissen: Wird der Stromvertrag nicht beendet und nach Ihrem Auszug weiterhin Strom verbraucht, bleiben Sie zahlungspflichtig – trotz Auszug!

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