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- Datenschutz Abschluss Kaufvertrag
Informationspflicht gem. Art. 13 DS-GVO: Abschluss Kaufvertrag
1. Verantwortlicher:
GSG OLDENBURG
Bau- und Wohngesellschaft mbH
Straßburger Straße 8
26123 Oldenburg
Kontakt Datenschutzbeauftragter: datenschutz@gsg-oldenburg.de
2. Betroffene Daten
Name, Adresse, Zahlungsdaten, Finanzierungsnachweise, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail)
3. Zweckbestimmung der Datenerhebung, Datenverarbeitung oder Datennutzung
Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur für die hier ausdrücklich genannten Zwecke.
Wir verarbeiten die oben genannten personenbezogene Daten lediglich, um einen Immobilienkaufvertrag abzuschließen.
4. Rechtsgrundlage
Als Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag), also der Abschluss eines Immobilienkaufvertrags.
5. Datenübermittlung an Dritte
Ihre Daten werden an einen Notar übermittelt, um den Kauf abschließen zu können. Ggf. werden Ihre Daten an bestehende Vertragspartner zur Vertragsübernahme (z. B. Energieversorger, Kabelanbieter), Architekten, Bauleiter, Energieberater und zuständige Bauunternehmen übermittelt.
6. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten
Derzeit findet keine Datenübermittlung in Drittstaaten statt. Dies ist auch nicht geplant.
7. Dauer der Speicherung
Der Kaufvertrag und alle für den Vertrag relevante Informationen werden gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen 10 Jahre nach Abschluss des Kaufvertrags aufbewahrt.
8. Bestehende Datenschutzrechte betroffener Personen
Jede betroffene Person hat die folgenden Datenschutzrechte nach der DS-GVO und dem BDSG-neu:
- Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO
- Recht zur Berichtigung unrichtiger Daten nach Art. 16 DS-GVO
- Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO
- Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DS-GVO
- Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DS-GVO
- Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DS-GVO i.V. m. § 19 BDSG-neu
9. Freiwilligkeit und Bereitstellungspflicht personenbezogener Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Allerding sind die Daten für einen möglichen Vertragsabschluss erforderlich. Eine Nichtbereitstellung der Daten hätte zur Folge, dass kein Vertrag abgeschlossen werden könnte.
10. Automatisierte Entscheidungsfindungen, Durchführung eines Profilings
Zur Begründung und Durchführung eines Immobilienkaufvertrags nutzen wir grundsätzlich keine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne des Art. 22 DS-GVO.