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Informationspflicht gem. Art. 13 DS-GVO: Anrufbeantworter

1. Verantwortlicher

GSG OLDENBURG
Bau- und Wohngesellschaft mbH
Straßburger Straße 8
26123 Oldenburg

Kontakt Datenschutzbeauftragter: datenschutz@gsg-oldenburg.de

2. Betroffene Daten

Je nach Gesprächsinhalt z. B. Name, Adressdaten, Anliegen

3. Zweckbestimmung der Datenerhebung, Datenverarbeitung oder Datennutzung

Wenn telefonisch derzeit kein Mitarbeiter zur Verfügung steht, haben Sie die Wahl unseren KI-unterstützen Anrufbeantworter zu nutzen. Bei Zustimmung wird das Gespräch aufgezeichnet, mittels Stimmerkennung transkribiert und an die zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet. 

4. Rechtsgrundlage

Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO: Durchführung eines Vertrages
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO: Bereitstellung eines einfachen Kommunikationskanals, zur effizienten Verwaltung von Anfragen.

5. Datenübermittlung an Dritte

Die GSG nutzt die Immobilienverwaltungssoftware inkl. Integriertem Anrufbeantworter des Anbieters casavi GmbH, Sandstraße 33, 80335 München.

6. Datenübermittlung in ein Drittland

Die casavi GmbH nutzt zur Bereitstellung des Dienstes Server der Amazon Web Services. Trotz Serverstandort in Deutschland kann eine Übermittlung der Daten in die USA nicht vollkommen ausgeschlossen werden.

7. Dauer der Speicherung

Die Tonaufzeichnung wird automatisch nach 48 Std. gelöscht. Der transkribierte Vorgang wird nach Bearbeitung Ihres Anliegens gelöscht, oder gemäß der rechtlichen Aufbewahrungsfristen für max. 10 Jahre aufbewahrt.

8. Bestehende Datenschutzrechte betroffener Personen

Jede betroffene Person hat die folgenden Datenschutzrechte:
-    Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO
-    Recht zur Berichtigung unrichtiger Daten nach Art. 16 DS-GVO
-    Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO
-    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO
-    Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DS-GVO
-    Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DS-GVO
-    Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DS-GVO i.V. m. § 19 BDSG-neu

9. Freiwilligkeit und Bereitstellungspflicht personenbezogener Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Eine Nichtbereitstellung der Daten hätte zur Folge, dass wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten könnten. 

10. Automatisierte Entscheidungsfindungen, Durchführung eines Profilings

Wir nutzen grundsätzlich keine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne des Art. 22 DS-GVO.

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