- Startseite
- Datenschutz Anrufbeantworter
Informationspflicht gem. Art. 13 DS-GVO: Anrufbeantworter
1. Verantwortlicher
GSG OLDENBURG
Bau- und Wohngesellschaft mbH
Straßburger Straße 8
26123 Oldenburg
Kontakt Datenschutzbeauftragter: datenschutz@gsg-oldenburg.de
2. Betroffene Daten
Je nach Gesprächsinhalt z. B. Name, Adressdaten, Anliegen
3. Zweckbestimmung der Datenerhebung, Datenverarbeitung oder Datennutzung
Wenn telefonisch derzeit kein Mitarbeiter zur Verfügung steht, haben Sie die Wahl unseren KI-unterstützen Anrufbeantworter zu nutzen. Bei Zustimmung wird das Gespräch aufgezeichnet, mittels Stimmerkennung transkribiert und an die zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet.
4. Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO: Durchführung eines Vertrages
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO: Bereitstellung eines einfachen Kommunikationskanals, zur effizienten Verwaltung von Anfragen.
5. Datenübermittlung an Dritte
Die GSG nutzt die Immobilienverwaltungssoftware inkl. Integriertem Anrufbeantworter des Anbieters casavi GmbH, Sandstraße 33, 80335 München.
6. Datenübermittlung in ein Drittland
Die casavi GmbH nutzt zur Bereitstellung des Dienstes Server der Amazon Web Services. Trotz Serverstandort in Deutschland kann eine Übermittlung der Daten in die USA nicht vollkommen ausgeschlossen werden.
7. Dauer der Speicherung
Die Tonaufzeichnung wird automatisch nach 48 Std. gelöscht. Der transkribierte Vorgang wird nach Bearbeitung Ihres Anliegens gelöscht, oder gemäß der rechtlichen Aufbewahrungsfristen für max. 10 Jahre aufbewahrt.
8. Bestehende Datenschutzrechte betroffener Personen
Jede betroffene Person hat die folgenden Datenschutzrechte:
- Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO
- Recht zur Berichtigung unrichtiger Daten nach Art. 16 DS-GVO
- Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO
- Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DS-GVO
- Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DS-GVO
- Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DS-GVO i.V. m. § 19 BDSG-neu
9. Freiwilligkeit und Bereitstellungspflicht personenbezogener Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Eine Nichtbereitstellung der Daten hätte zur Folge, dass wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten könnten.
10. Automatisierte Entscheidungsfindungen, Durchführung eines Profilings
Wir nutzen grundsätzlich keine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne des Art. 22 DS-GVO.