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Wir unterstützen Sie

Lösung bei Problemen

Wir hoffen, dass Sie bei uns nicht nur wohnen, sondern sich auch wohlfühlen. Dabei unterstützen wir Sie gern und auf allen zur Verfügung stehenden Wegen. Melden Sie sich einfach, wenn es Probleme zu lösen oder Schwierigkeiten zu bewältigen gibt.

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Beratung durch das GSG Präventionsteam

Das Präventionsteam bietet individuelle Beratung an, in denen aufgezeigt wird, welche staatlichen Zuschüsse Mieterinnen und Mietern zusteht. Ziel des Teams ist es, den Betroffenen bei der Bewältigung der Krise zur Seite zu stehen und ihnen langfristig zu helfen.

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GSG & Johanniter: Service „Wohnen daheim”

Individuell und selbstständig leben, Tag und Nacht rund um die Uhr und in den eigenen vier Wänden – mit dem gemeinsamen Service der GSG und der Johanniter wird das auch für Sie möglich!

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Gewusst? Wissenswertes aus dem Mietrecht

Über die Schwelle // Der Vermieter darf nach vorheriger Ankündigung etwa alle ein bis zwei Jahre eine Besichtigung der Wohnung durchführen, um eventuelle Schäden festzustellen. Ausnahme ist ein akuter Notfall.

Hier darf ich bleiben // Mietverhältnisse stehen in Deutschland unter besonderem Schutz, eine Kündigung seitens des Vermieters muss wohl begründet sein und zahlreiche Voraussetzungen erfüllen. Der Mieter hat gewöhnlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten; seitens des Vermieters verlängert sich diese Frist hingegen nach fünf Jahren auf sechs und nach acht Jahren auf neun Monate.

Wenn der Lack ab ist // Wie Schönheitsreparaturen zu handhaben sind, steht im Mietvertrag.

Herzlich Willkommen // Erlaubt der Mietvertrag eine Untervermietung, ist alles klar. Im anderen Fall ist die Zustimmung des Vermieters notwendig. Eine Beherbergung von Gästen über einen Zeitraum von maximal sechs Wochen ist erlaubt und gilt nicht als Untervermietung.

Aber bitte mit Zinsen // Der Vermieter kann eine Kaution in Höhe von bis zu drei Monats- Kaltmieten als Sicherheit verlangen. Das Geld ist vom Vermieter separat vom eigenen Vermögen anzulegen, die Zinserträge stehen dem Mieter am Ende des Vertragsverhältnisses zu. Der Mieter darf die Kaution in bis zu drei Raten leisten.

Hund, Katze, Maus? // Die Haltung von Kleintieren wie Fische oder Goldhamster ist grundsätzlich gestattet. Anders sieht es bei Hunden und Katzen aus; hier können Vermieter eine Haltung untersagen, wenn eine Beeinträchtigung der Wohnung oder der Nachbarn droht. Voraussetzung: Die Haltung wurde nach schriftlichem Antrag genehmigt.

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