Wertermittlung

Kosten

Was kosten Gutachten eigentlich?

Die Honorare für privat in Auftrag gegebene Verkehrswertgutachten und sonstige Gutacherleistungen orientieren sich an der Honorarempfehlung des Bundesverbandes deutscher Grundstückssachverständiger e. V. .

zur Honorarrichlinie ...

Für die Honorierung von Leistungen der Ermittlung des Wertes von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken oder von Rechten an Grundstücken wird seitens des BDGS die folgende Honorartabelle als Rahmen empfohlen. Das Honorar richtet sich nach dem Wert der Grundstücke, Gebäude, anderen Bauwerke odr Rechte, der nach dem Zweck der Ermittlung zum Zeitpunkt der Wertermittlung festgestellt wird; bei unbebauten Grundstücken ist der Bodenwert maßgebend. Bei der Erstattung von Gutachten wird ein Mindestwert von 150.000 € zugrunde gelegt.

Zusatzleistungen (z. B. Aufmaße, Flächenberechnungen usw.) werden als Zeithonorar und weitere Leistungen laut vertraglicher Vereinbarung abgerechnet. Zusätzlich zu dem Honorar fallen, sofern erforderlich, Nebenkosten (Schreibgebühren, Kopien, Fotos, Porto, Telefon, usw.), und Auslagen in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen an.


Zeithonorar

Bei der Honorarberechnung nach Zeitaufwand beträgt der Stundensatz

für die Gutachterstunde 75,00 €
für die Helferstunde 40,00 €

zuzüglich Nebenkosten und gesetzlicher MwSt.

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Mobil (0173) 633 85 16
janmeyer@gsg-oldenburg.de